Wird ein Mitarbeiter aufgrund einer Corona-Erkrankung oder als Kontaktperson von der Behörde abgesondert oder hat Betreuungspflichten von minderjährigen Kindern wahrzunehmen, steht ihm eine Entgeltfortzahlung und dem Arbeitgeber eine Entschädigung für diese Kosten zu. Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl kritisiert zum wiederholten Mal die schleppende Abwicklung durch die öffentliche Verwaltung: „Da braucht es eben die organisatorischen und personellen Vorkehrungen, um diese Aufgaben in einem akzeptablen Zeitraum erledigen zu können. Man kann die Betriebe doch nicht monate- und zum Teil jahrelang auf ihren Kosten sitzen lassen!“
Wie unzufrieden die Unternehmer mit dem Status quo sind, zeigt eine von der Bezirksstelle Klagenfurt im April 2022 durchgeführte Umfrage. Sie belegt nicht nur einen hohen Informationsstand der Unternehmen hinsichtlich ihrer Verpflichtungen und Möglichkeiten — immerhin haben 97 Prozent Entschädigungsleistungen rechtzeitig beantragt —, sondern auch eine sehr negative Einschätzung der zuständigen Behörden. So seien 75 Prozent der Befragten mit der Abwicklung nicht zufrieden, 60 Prozent waren mit dem Prozedere der Einreichung und der Erreichbarkeit nicht zufrieden und 83 Prozent beurteilten die Dauer der Entschädigungszahlungen signifikant negativ.
WK-Bezirksstellenobmann Franz Ahm: „Unternehmer müssen binnen drei Monaten einreichen, aber 88 Protzent der Zahlungen sind binnen der gleichen Frist von drei Monaten nicht erfolgt. Ein Großteil der Unternehmer wartet sechs und mehr Monate auf offene Zahlungen. Das ist inakzeptabel.“