Bei Spitalsbe­handlung: Notfälle von 2,5G-Regelung ausgenommen

Kärnten -

Im besonders sensiblen Krankenhausumfeld gelten seit 8. November verschärfte Regelungen für geplante Patienten und Besucher. Die Maßnahmen basieren auf den Vorgaben des Bundes und dienen dem Schutz von Patienten und Mitarbeitern.

Symbolfoto: Bei Spitalsbe­handlung: Notfälle von 2,5G-Regelung ausgenommen

Aufgrund stetig steigender Fallzahlen verschärfte der Bund durch am Montag die Besuchs- und Zugangsregeln in den Krankenanstalten. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass auch in den Spitälern der KABEG statt der bisherigen 3-G-Regel für Besucher seit 8. November die 2-G-Regel (geimpft oder genesen) Gültigkeit hatFür geplante ambulante Patienten gilt indes die 2,5-G-Regel. Dies bedeutet, dass auch ein PCR-Test akzeptiert wird, Antigen- oder Wohnzimmertests gelten jedoch nicht als Nachweis. Notfälle werden in allen Krankenhäusern selbstverständlich behandelt und sind von der 2,5-G-Regel ausgenommen.

Ein Besucher pro Tag erlaubt

Die weiteren bisherigen Besuchsregeln bleiben bis auf Weiteres aufrecht. Das bedeutet, dass pro Patient ein Besuch pro Tag erlaubt ist. Der Besuch ist am Vortag an der jeweiligen Station anzumelden. Zudem ist beim Aufenthalt im Krankenhaus eine FFP2-Maske zu tragen und die Hygienevorschriften sind einzuhalten. Ebenso bleiben die Zugangskontrollen an den Eingängen weiterhin bestehen. Ins Gebäude darf nur, wer einen geplanten Termin hat oder einen Angehörigen besuchen will. Ausnahmen gelten lediglich für Begleitpersonen bei lebenskritischen Ereignissen, bei der Geburt und im palliativen Bereich.