Bilanz der AK-Steuerspartage 2025: Knapp 8,7 Millionen Euro zurückgeholt

Kärnten -

AK – Wenn aus einer vermeintlichen Steuernachforderung von 6.000 Euro plötzlich eine Gutschrift wird oder eine dreifache Mutter unerwartet 2.748 Euro erhält, dann stecken oft die AK-Steuerexpert:innen dahinter. Knapp 10.000 Arbeitnehmer:innen haben bis dato von der Aktion „Holen Sie Ihr Geld zurück“ (3. März bis 30. April) profitiert. AK-Präsident Günther Goach: „Unser umfassendes, kostenloses Steuerservice hat das Ziel, den Menschen so unkompliziert und schnell wie möglich, zu viel bezahltes Geld zum Fiskus zurückzuholen!“


AK-Präsident Günther Goach                                                                                    (c) AK/Gernot Gleiss

„Egal, ob einzelne Fragen telefonisch geklärt oder der gesamte Steuerausgleich im Rahmen einer persönlichen Beratung gemacht wurden: Wir haben im Aktionszeitraum 9.897 Beschäftigten geholfen. Das ist eine Steigerung gegenüber 2024 um 31 Prozent! Der zurückgeholte Betrag vom Finanzamt hat sich im Vergleich zum Vorjahr von rund 4,6 Millionen auf mehr als 8,7 Millionen Euro fast verdoppelt.“ 7.897 Beratungen fanden telefonisch, 1.585 persönlich statt. 415 Anfragen wurden schriftlich beantwortet.

Häufige Anfragen

Pendler:innen waren über die unterschiedlichen Höhen des Pendlerpauschales und des Pendlereuros in den Jahren 2023 und 2024 sowie eine dementsprechend niedrigere Gutschrift bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) 2024 im Vergleich zu 2023 verwundert. Steuerexpertin Diana Jusic erklärt: „Für den Zeitraum Mai 2022 bis einschließlich Juni 2023 waren das Pendlerpauschale um 50 Prozent und der Pendlereuro um das Vierfache erhöht. Ab Juli 2023 und somit auch für das ganze Jahr 2024 galt diese Erhöhung nicht mehr, dementsprechend geringer wurden diese Posten in der ANV für 2024 bewertet“, so Jusic. Weiters war die ab Oktober verpflichtende 2-Faktor-Authentifizierung beim Einstieg in das FinanzOnline-Portal häufig Thema in den Beratungen.

AK-Steuerexpertin Diana Jusic                                                               © AK Kärnten/Thomas Hude

Übersehene Ansprüche entdeckt

Eine Kärntnerin wollte sich zum Steuerausgleich 2024 ihres Ehemannes beraten lassen. Sie selbst hatte nicht geplant, ihre ANV einzureichen, da sie sehr niedrige Einkünfte hatte und bisher immer nur die antragslose ANV erhalten hatte.

Die AK-Beraterin stellte jedoch fest, dass die Frau in den Jahren 2020 und 2021, bis sie sich im Jahr 2022 neu verehelichte, mit ihren minderjährigen Söhnen alleinerziehend lebte und ihr aufgrund ihres niedrigen Einkommens auch der Kindermehrbetrag zusteht. Der Alleinerziehabsetzbetrag sowie der Kindermehrbetrag werden aber nicht automatisch ausbezahlt, sondern müssen beantragt werden. Durch Geltendmachung dieser beiden Posten für 2020 und 2021 erhielt die Mutter schließlich eine Gutschrift von 2.748 Euro.

Nachzahlung in Gutschrift verwandelt

Nach selbständigem Ausfüllen der ANV auf FinanzOnline ergab die Vorberechnung für einen Kärntner eine Nachforderung von 6.000 Euro, für seine Ehefrau 864 Euro. Im Zuge der Beratung in der Arbeiterkammer Klagenfurt konnte festgestellt werden, dass der Familienbonus Plus für drei minderjährige Kinder im entsprechenden Kalenderjahr bereits über die/den Arbeitgeber:in im Rahmen der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt und ausbezahlt worden war. Der Beschäftigte hatte jedoch vergessen, den Familienbonus Plus für die drei Kinder erneut beim Einreichen der ANV einzutragen, woraus sich automatisch eine Nachforderung ergab. Des Weiteren konnte im Gespräch mit dem Paar festgestellt werden, dass dem Ehemann aufgrund der niedrigen Einkünfte der Ehefrau der Alleinverdienerabsetzbetrag für drei Kinder zusteht. Insgesamt ergab sich bei Berücksichtigung dieser Daten schlussendlich statt einer Nachzahlung eine Gutschrift in Höhe von 1.049 Euro. Die errechnete Nachforderung der Frau, die sich im Rahmen der Bildungsteilzeit ergab, konnte durch das Absetzen von angefallenen Kosten für eine Ausbildung auf einen Betrag von 107 Euro herabgesetzt werden.

Hilfe im Web und mit Broschüren

Ob Onlinerechner, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps oder die Broschüren „Steuer sparen“, „Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ sowie „Steuerrecht kompakt“, all das findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer