Dabei konnten folgende Übertretungen bei Motorradlenkern geahndet werden:
- 88 Anzeigen wegen überhöhter Geschwindigkeit
- 15 Anzeigen nach den Bestimmungen des KFG und FSG
- 43 Organmandate wegen überhöhter Geschwindigkeit
- 42 Organmandate nach den Bestimmungen des KFG und der StVO