Dazu sollen die Vorgaben und Fristen für die Auffrischungen ebenfalls zählen.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür sollten, so die Ärztekammer in einer Pressemitteilung, spätestens mit dem Start der Impfpflicht in Österreich, also mit dem 1. Februar 2022, geschaffen sein. Wenn man sich gegen eine Impfung bzw. Auffrischungsimpfung weigert, würde das dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste sein. “Auch dafür sollte die Politik die nötigen Voraussetzungen schaffen”, meint die ÖÄK.