Covid-Fahrplan für den Winter: Diese Regeln gelten heuer für Après-Ski, Seilbahnen und Co.

Kärnten -
Am Montag präsentierte die Regierung die Corona-Maßnahmen für den Wintertourismus. Der bereits vorgestellte 3-Stufen-Plan wird dabei eine Rolle spielen. In vielen Bereichen gilt weiterhin die 3G Regel. Bei steigender Infektionslage soll teilweise die 2G Regel zum Einsatz kommen.

Covid-Fahrplan für den Winter: Diese Regeln gelten heuer für Après-Ski, Seilbahnen und Co.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) stellten am Montag das Maßnahmenpaket für die kommende Wintersaison vor. Skifahren, Winterurlaub und Apres Ski wird heuer möglich sein, jedoch gelten dabei strenge Regeln.

3G und FFP2 Maske in Seilbahnen

Als Basis für die Maßnahmen im Wintertourismus dient der bereits bekannte Drei-Stufen-Plan der Regierung. Das bedeutet, je mehr Intensivbetten belegt sind, desto strenger werden die Corona-Regeln. In Seilbahnen wird auf jeden Fall die 3G Regel und eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Ein 3G Nachweis ist auch in der Gastronomie und Hotellerie verpflichtend. Die 3G-Kontrolle erfolgt beim Skikarten-Kauf direkt am Ticketschalter.

Après-Ski möglich – unter strengen Auflagen

Auch Après-Ski wird heuer möglich sein. Sobald Stufe 2 des Covid-Plans erreicht wird (300 Intensivbetten belegt), gilt ein Zutritt allerdings nur noch für Geimpfte und Genesene.

3G auch auf Adventmärkten

Auch auf den Adventmärkten wird die 3G-Regel gelten. An einer genauen Ausarbeitung der Regeln und Kontrollen für Weihnachtsmärkte wird laut Köstinger noch gearbeitet.

Übersicht Corona-Stufenplan

Die Covid-Maßnahmen im Wintertourismus werden an den drei Stufen-Plan der Regierung angelehnt. Hier ein Überblick: 

Bei einer Auslastung von 10 Prozent (200 Betten): 

  • Schärfere Kontrollen der geltenden Maßnahmen
  • Antigentests ist nur mehr 24 Stunden gültig
  • FFP2-Maske verpflichtend, wo derzeit MNS gilt (täglicher Bedarf, öffentliche Verkehrsmittel)
  • Empfehlung für FFP2-Maske für alle auch im Handel, für Ungeimpfte verpflichtend (stichprobenartige Kontrollen durch Polizei)
  • 3G bei Veranstaltungen schon ab 25 Personen (bis jetzt war es erst ab 100 Personen nötig)

Sobald die Zahlen weiter steigen, ändern sich die Regeln wie folgt: 

15 Prozent Auslastung (300 Betten) 

  • Nachtgastro (und ähnliche Settings), Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen: geimpft/genesen (2G)
  • Antigentests mit Selbstabnahme (Wohnzimmertests) nicht mehr für 3G gültig

20 Prozent Auslastung (400 Betten) 

  • Überall, wo sonst die 3Gs reichen, gilt dann nur noch geimpft/genesen/PCR-Test