Drei Wolfsabschüsse im Bezirk Hermagor

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Bezirk Hermagor -

Der dritte Quartalsbericht zum Wolfsgeschehen in Kärnten zeigt, dass zwischen 1. Juli und 30. September in Kärnten drei Schadwölfe im Bezirk Hermagor entnommen wurden. Es handelte sich in allen drei Fällen um Schadwölfe, die Tiere gerissen, verletzt oder unmittelbar angegriffen haben, heißt es.

Dritter Quartalsbericht zum Kärntner Wolfsgeschehen liegt vor – 17-mal mussten Wölfe aus bewohntem Gebiet vergrämt werden – 31 Nutztierrisse bestätigt

Diesen Abschüssen stehen im gleichen Zeitraum 17 Entnahmemöglichkeiten gegenüber. 31 Nutztierrisse durch Wölfe wurden im dritten Quartal durch Sachverständige sowie durch DNA-Ergebnisse bestätigt. 17-mal mussten Risikowölfe aus dem Siedlungsgebiet vergrämt werden. Die Einhaltung des Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzes wurde bei den drei Wolfsentnahmen genau überprüft, sowohl im Vorfeld als auch nach erfolgter Meldung der jeweiligen Abschüsse.

15 Wölfe entnommen

„Wir gehen in Kärnten weiterhin den Weg eines aktiven, rechtlich fundierten Wolfsmanagements mit gezielten Entnahmen“, betont Jagdreferent LHStv. Martin Gruber. In Summe wurden in Kärnten im Jahr 2026 bisher 15 Wölfe verordnungs- und gesetzeskonform entnommen. Seit Inkrafttreten der ersten Wolfsverordnung mussten in Kärnten knapp 840-mal Risikowölfe aus Siedlungsgebieten vergrämt werden, insgesamt gab es seither 278 Entnahmemöglichkeiten und 45 Wolfsabschüsse. Teil des aktiven Wolfsmanagements in Kärnten ist auch ein breit aufgestelltes Monitoring. Es findet sowohl rissbezogen als auch aktiv durch das Sammeln von Wolfslosungen in ganz Kärnten sowie systematisch durch Kamerafallen in Rudelgebieten statt. Von drei bis vier Rudeln auf Kärntner Gebiet gehen die Sachverständigen des Landes derzeit aus.

Grenzüberschreitendes Wolfsmanagement gefordert

Die Ergebnisse des genetischen Monitorings im Zuge der Riss- und Verletzungsbegutachtungen seit 2021 zeigen für Kärnten ein Vorkommen von Wölfen vor allem der alpenländischen und der dinarischen Subpopulationen, die sich insgesamt in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. „Daher muss der nächste Schritt nun die Einführung eines grenzüberschreitenden Wolfsmanagements im Alpenraum sein. Der Schutzstatus des Wolfs wurde von der EU-Kommission gesenkt. Die Praxis in unseren Nachbarländern, aus denen die Wölfe zu uns kommen, muss sich dem anpassen“, so Gruber, der darauf verweist, dass sich der Wolf nunmehr im gleichen Anhang der FFH-Richtlinie befindet wie etwa die Gämse oder der Baummarder.