Ehefrau ermordet: Steckte eine abartige Obsession hinter der Tat?

Kärnten -

Ein Autounfall, Alkohol, eine dunkle Vorliebe und ein Mord. Im Juli 2023 tötete ein 69-Jährige seine Ehefrau (62). Ein Motiv gibt es bis heute nicht. Ist sein perverses Geheimnis der Grund für die Bluttat?  Die Frau lebte mit ihrer Tochter, vor dem Umzug nach Eberndorf, ein paar Jahre in der Marktgemeinde Kirchbach.


In der Nacht auf den 7. Juli 2023 wurde eine 62-jährige Frau in einem Wohnhaus in Eberndorf tot aufgefunden. Mehrere Male wurde mit einem Stanleymesser auf sie eingestochen. Der Tatverdächtige: Der Ehemann. Auseinandersetzungen dürften bei dem Ehepaar Alltag gewesen sein, doch vor dem Mord soll es keinen Streit gegeben haben. 

Unfall gebaut

Der Mann flüchtet vom Tatort, setzt sich nach der Bluttat ins Auto und raste betrunken über die A2 Südautobahn. Es kam zu einem Unfall. Bei der Unfallaufnahme war der Mann äußerst aggressiv und verletzte einen Polizisten. Zu diesem Zeitpunkt wusste die Polizei noch nichts vom Mord. Erst als die Tochter Anzeige erstattete, kam alles ans Licht. Seitdem sitzt der gebürtige Holländer in U-Haft. Nun kamen neue Erkenntnisse über den Mordverdächtigen ans Licht. Schon seine Aussagen bei der Einvernahme Wochen nach der Bluttat wirkten wirr. Als die Frau in der Küche ausgerutscht sei, sei der Mann komplett in Rage geraten – er selbst wisse nicht, wieso. 

Dunkle Vorliebe

Wie die „Krone“ berichtet, soll der Verdächtige auf Videos stehen, die extreme Formen von Gewalt, Morde, Suizide und Vergewaltigungen, zeigen. Da sein dunkles Geheimnis ans Licht kam, kam auch der Verdacht auf, der 69-Jährige könnte seine perverse Vorliebe an seiner Ehefrau ausgelebt haben. Er selbst konnte immerhin bis jetzt noch nicht erklären, warum er zustach.

Einweisung in forensisches Zentrum 

Seine dunklen Fantasien werden nun auch vor Gericht berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beantragt zusätzlich zur Mordanklage die Einweisung in ein forensisches Zentrum. Wann der Prozess stattfinden wird, ist noch nicht klar. Es gilt die Unschuldsvermutung.