Neue Erkenntnisse im Ermittlungsverfahren
Im Verlauf der Ermittlungen hat sich das Bild offenbar verändert: Anfangs wurde dem Gailtaler vorgeworfen, sogenannte Dickpics – also Bilder seiner Geschlechtsteile – verschickt zu haben. Laut Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, stellte sich nun jedoch heraus, dass er selbst keine Fotos verschickt habe, sondern lediglich von seinen Opfern solche Bilder verlangt habe. Zudem soll es zweimal zu unerwünschten Berührungen gekommen sein, so Kitz gegenüber „5 Minuten“.
Rechtliche Sanktionen
Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wird im September vor dem Bezirksgericht Spittal an der Drau verhandelt. Ihm wird sexuelle Belästigung gegenüber zwei Personen vorgeworfen. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. Die Unschuldsvermutung bleibt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bestehen.