Ein Drittel aller Fußgängerunfälle ereignen sich am Schutzweg

Kärnten -

In Kärnten sind die Zahlen der Schutzwegunfälle in den letzten Jahren immer im gleichen Bereich geblieben. 2019 lag sie bei 48 Unfällen. Ziel ist es, diese Zahl in den kommenden Jahren zu senken.

Ein Drittel aller Fußgängerunfälle ereignen sich am Schutzweg

Schutzwege haben die Aufgabe, Fußgängern ein ungehindertes und ungefährdetes Überqueren der Straße zu ermöglichen. Tatsächlich kommt es aber immer wieder zu Konflikten und in weiterer Folge auch zu Unfällen, teilweise mit schwerwiegenden Folgen: Insgesamt verunfallen österreichweit jährlich rund 1.000 Personen auf Schutzwegen – die Hälfte davon auf nicht-signalgeregelten Zebrastreifen. Die Anzahl der Fußgängerunfälle ist in Österreich seit 2007 zwar um 15 Prozent gesunken, die Zahl der Schutzwegunfälle blieb jedoch konstant (Quelle: Statistik Austria).

„Der stärkere Verkehrsteilnehmer hat auf den Schwächeren zu achten“

„Wir konnten beobachten, dass Fahrzeuglenker ihre Geschwindigkeit vor Schutzwegen eher vermindern, wenn für sie Fußgänger am Fahrbahnrand erkennbar sind. Die richtige Ausstattung und die entsprechende Sichtbarkeit der Schutzwege sind somit essenziell. Und man kann es nicht oft genug sagen: Der stärkere Verkehrsteilnehmer hat auf den Schwächeren zu achten„, hält ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé fest.

Fahrzeuglenker müssen im Bereich von Zebrastreifen immer vorausschauend und bremsbereit fahren. Fußgänger sollten ihren Querungswunsch zudem deutlich und unmissverständlich anzeigen und sich vor Betreten des Schutzweges vergewissern, dass ein gefahrloses Queren möglich ist. Im Idealfall sollte Blickkontakt zum Fahrzeuglenker hergestellt werden.

Gefährdung eines Fußgängers bringt Eintragung ins Vormerksystem

Rechtlich wird zudem zwischen Behinderung und Gefährdung unterschieden. „Eine Behinderung liegt dann vor, wenn der Fußgänger die Überquerung der Fahrbahn nicht in der beabsichtigten Weise fortsetzen kann. Darüber hinaus liegt eine Gefährdung vor, wenn der Fußgänger auf der Fahrbahn stehen bleiben oder „zurückspringen“ muss, um eine Kollision mit dem Fahrzeug zu verhindern.“

Der Strafrahmen liegt dabei zwischen 72 Euro und 2.180 Euro. Zudem ist anzumerken, dass unabhängig von einer verhängten Verwaltungsstrafe bei einer Gefährdung eines Fußgängers beim Überqueren eines Schutzweges eine Eintragung ins Vormerksystem erfolgt.

Schutzwegunfälle in Kärnten

Die Anzahl der Schutzwegunfälle von 2017 bis 2019 ist in Kärnten ziemlich ähnlich geblieben. Während es 2017 noch 49 Unfälle waren, sind es 2018 58 gewesen. Im Jahr darauf, 2019, waren es wieder etwas weniger, nämlich 48 Schutzwegunfälle, jedoch gab es in diesem Jahr eine Person, die durch einen solchen Unfall ums Leben gekommen ist.