EXW-Komplex: Hauptangeklagte zu fünf Jahren Haft verurteilt – Millionen-Schadenersatz zugesprochen

Klagenfurt -

Das Landesgericht Klagenfurt als Schöffengericht hat gestern unter dem Vorsitz von Richterin HR Mag. Claudia Bandion-Ortner im Strafverfahren des EXW-Komplexes die Urteile gefällt.


Hauptangeklagte wegen schweren Betrugs: Fünf Jahre Haft

Die beiden Hauptangeklagten wurden wegen des Verbrechens des teils gewerbsmäßig
schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, des Vergehens der
kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs. 1 erster und zweiter Fall StGB und wegen des
Vergehens des schweren Betruges nach §§146, 147 Abs. 2 StGB jeweils zu einer
(unbedingten) Freiheitsstrafe von fünf Jahren, drei weitere Angeklagte zu (teil)bedingten
Freiheitsstrafen im Ausmaß von 30 und 18 Monaten verurteilt.

Schöffengericht bestätigt Millionenbetrug – 40.000 Opfer erhalten Schadenersatz

Das Schöffengericht sah es nach einem umfangreichen Beweisverfahren (60
Verhandlungstage, weltweiten Zoom-Einvernahmen von Zeugen, Studium und Bearbeitung
des mehrere hunderttausend Seiten umfassenden Gerichtsaktes, 40.000 Opfer etc.) als
erwiesen an, dass durch die Verwirklichung des Tatplanes der Verurteilten (verkürzt:
Anlagebetrug mit Kryptowährungen ) zumindest 40.000 Opfer über ihre Gewinnchancen ihrer Investitionen nachhaltig getäuscht und zumindest in einem Betrag von EUR 20 Millionen geschädigt wurden. Aus diesem Grund wurden auch Schadenersatzbeträge in EUR Millionenhöhe den Opfern seitens des Schöffengerichtes zugesprochen. Die übrigen fünf (im Hauptverfahren verbliebenen) Angeklagten wurden im Zweifel – mangels subjektiven Tatvorsatzes – freigesprochen. Ebenso ergingen hinsichtlich der angeklagten Fakten der Geldwäscherei und des Pyramidenspiels Freisprüche aus rechtlichen Gründen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig