So funktioniert die unentgeltliche Vertretung
Natürliche Personen können sich nun kostenlos von einer volljährigen Privatperson aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis vertreten lassen. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl erklärt, dass die neue Möglichkeit vor allem Menschen zugutekommt, die ihre steuerlichen Anliegen nicht selbst digital erledigen können oder möchten. Die Vertrauensperson wird offiziell beauftragt und alle Handlungen sind klar als Vertretungshandlungen gekennzeichnet.
Wer darf vertreten und unter welchen Bedingungen?
Die Stellvertretung ist ausschließlich unentgeltlich möglich. Sowohl die Vertretungsperson als auch der Vertretene müssen volljährig sein. Der Vertreter oder die Vertreterin benötigt eine ID Austria oder EU-eID und darf maximal vier Personen vertreten. Voraussetzung ist außerdem, dass der Vertretene nur Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit oder eine Pension bezieht.
Vollmacht einfach und offiziell erteilen
Die Vertretung wird über das Formular „FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline“ beantragt, das online oder im Finanzamt erhältlich ist. Nach Unterschrift lädt der Vertreter oder die Vertreterin das Formular über den eigenen FinanzOnline-Zugang unter „Vertretungsbeziehung verwalten“ hoch. Der Vertretene benötigt dafür keine ID Austria oder EU-eID. Nach der Prüfung der Vollmacht werden die beteiligten Personen informiert und die Vertretung kann aktiv werden. Die Vertrauensperson kann unter anderem Steuererklärungen einreichen, Ratenzahlungen beantragen oder Guthaben rückfordern – auch wenn der Vertretene selbst noch keinen Zugang zu FinanzOnline hat. Wer bereits einen eigenen Zugang besitzt, kann weiterhin selbst tätig werden.
Jederzeit widerrufbar
Die unentgeltliche Vertretung umfasst alle Funktionen von FinanzOnline, kann befristet oder unbefristet erteilt werden und lässt sich nicht auf einzelne Handlungen beschränken. Eine Zustellvollmacht ist nicht enthalten; Bescheide und Schreiben gehen weiterhin direkt an den Vertretenen, können bei elektronischer Zustellung aber auch von der Vertrauensperson eingesehen werden. Die Vollmacht kann jederzeit von beiden Seiten widerrufen werden – entweder postalisch oder direkt über FinanzOnline. Dadurch behält der Vertretene jederzeit die volle Kontrolle. Die klassische Abgabe von Formularen bleibt weiterhin möglich.









































