Hr. Mak von der Landessanitätsdirektion erteilt uns folgende Auskunft: Mit Genesungszertifikat UND Impfzertifikat über die 1. Teilimpfung mit BioNTech/Pfizer, Moderna od. AstraZeneca erhält man von Apotheken, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Gemeinde seinen “Grünen Pass”, der 270 Tage Gültigkeit besitzt.
Genesungszertifikat
Das Genesungszertifikat gilt sechs Monate lang – frühestens vom 11. Tag nach der ersten molekularbiologisch bestätigten Infektion (mittels PCR-Test) bis zu 180 Tage danach. Erhältlich ist es via Login bei gesundheit.gv.at mit Handysignatur oder Bürgerkarte bzw. man lässt es sich Vor Ort bei Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden oder ELGA-Ombudsstellen kostenlos ausdrucken. Achtung: Die tatsächliche Infektion mit Covid19 alleine reicht nicht aus! Wer mangels positivem PCR-Test keinen Absonderungsbescheid der Behörde in Händen hält, geht hier leer aus!
Impfzertifikat
Bei Genesenen mit einer Teilimpfung gilt das Impfzertifikat ab dem Impftermin.
Die Gültigkeit des Impfzertifikats beträgt 270 Tage. Erhältlich ist es via Login bei gesundheit.gv.at mit Handysignatur oder Bürgerkarte bzw. man lässt es sich vor Ort bei niedergelassenen Ärzt:innen und Apotheken kostenlos ausdrucken. Bereits jetzt ist ein Ausdruck aus dem e-Impfpass ohne QR-Code möglich. Kostenlos ausgedruckt werden kann das Impfzertifikat auch über einige Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, bei ELGA-Ombudsstellen und Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse.
Für alle anderen gilt:
Erst mit einer abgeschlossenen Impfserie gilt eine erhaltene Corona-Schutzimpfung in Österreich als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel. Bei zwei notwendigen Teilimpfungen (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) gilt das Impfzertifikat ab dem 2. Impftermin, bei Janssen/Johnson&Johnson gilt das Impfzertifikat ab dem 22. Tag nach dem Impftermin.