Klarstellung aus dem Büro von LR Martin Gruber:

Glyphosat-Verwendung entlang der Gailtalbahn

Kärnten -

Die geplante  Glysophat Verwendung entlang der stillgelegten Bahnstrecke zwischen Kötschach- Mauthen und Jenig schlägt in der Bevölkerung hohe Wellen. Aus dem Büro von LR Martin Gruber kam dazu eine Klarstellung zur heutigen Presseaussendung der FPÖ bzgl. Glyphosat-Verwendung entlang der Gailtalbahn.

Glysophateinsatz auf der Strecke der Gailtalbahn

Es wird darauf hingewiesen, dass es keine Sondergenehmigung für den Verein „Freunde der Gailtalbahn“ bzgl. des Einsatzes von chemischen Wirkstoffen zur Unkrautvernichtung gibt, sondern dazu gibt es eine geltenden Gesetzeslage in Kärnten, in Österreich und der EU. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die seitens der EU und seitens Österreich zugelassen sind, wie eben auch Glyphosat, ist in Kärnten laut Pflanzenschutzmittelgesetz unter anderem erlaubt für gewerbliche Anwender bzw. Privatpersonen, die über einen Sachkundenachweis verfügen.

Überprüfung vom Verein „Freunde der Gailtalbahn“

Der Verein „Freunde der Gailtalbahn“ wurde in diesem Zusammenhang im Detail von der zuständigen Behörde beim Land Kärnten überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass er die oben beschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und somit rechtlich gesehen chemische Wirkstoffe auf den Bahngleisen einsetzen darf. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass auch die ÖBB in ganz Österreich und somit auch in ganz Kärnten – ebenso auf der Bahnstrecke bis Hermagor – auf den Gleisen Glyphosat zur Unkrautbekämpfung einsetzt. Es ist daher nicht verständlich, warum sich die FPÖ nun an einem kleinen Verein stört, der für den Erhalt von rund 30 Kilometern Bahngleisen zuständig ist, sich aber über die tausenden Bahnkilometer, die von der ÖBB in ganz Österreich mit chemischen Wirkstoffen behandelt werden, nicht beschwert.

Die Kärntner Landesregierung hat keine Einfluss auf den Verein

Über die Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen hinaus, hat die Kärntner Landesregierung keine Möglichkeit der Einflussnahme auf den Verein. Das Land Kärnten hat mit dem Verein lediglich eine Vereinbarung über die Nachnutzung der alten Gailtalbahnstrecke geschlossen. Die geltenden Gesetze, wie das Kärntner Pflanzenschutzmittelgesetz, sind natürlich auch auf diese Vereinbarung anzuwenden. Das Land kann dem Verein nicht einseitig etwas verbieten, das dem Verein – gleich wie beispielsweise auch der ÖBB – gesetzlich erlaubt ist.

Beratung durch Mitarbeiter der Straßenbauabteilung werden zur Verfügung gestellt

Sollte der Verein selbst darüber nachdenken, alternative Methoden zur Unkrautbekämpfung einzusetzen, ist Landesrat Gruber gerne bereit, dem Verein eine Beratung durch Mitarbeiter der Straßenbauabteilung zur Verfügung zu stellen, die bereits alternative Methoden zur Unkrautbekämpfung im Bereich der Landesstraßen erprobt hat. Solche Methoden sind jedenfalls mit höheren Kosten und Personaleinsatz verbunden. Ob dies im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins liegt, könnte aber nicht beurteilt werden.