Ein Auffangnetz für Jugendliche, die aufgrund der Corona-Krise arbeitslos geworden sind oder keine Lehrstelle finden, fordert die AK Kärnten. „Die zentrale Maßnahme ist der Ausbau der überbetrieblichen Ausbildung, um so vielen jungen Menschen wie möglich eine qualifizierte Berufsausbildung zu ermöglichen. Denn eines ist klar: Wenn die Krise vollständig überwunden ist, werden die Unternehmen Fachkräfte benötigen, um durchstarten zu können“, unterstreicht Goach.
AK fordert Ausbildungspaket
Laut Prognosen wird sich die Jugendarbeitslosigkeit im Gesamtjahr 2020 – im Vergleich zu 2019 – verdoppeln. „Wir brauchen in Österreich für alle, die eine Lehre absolvieren wollen, einen garantierten Lehrplatz. Entweder in einem Ausbildungsbetrieb oder in der überbetrieblichen Lehrausbildung“, fordert Goach. Nun hat die Regierung zur Abfederung zwar einen Lehrstellenbonus für Unternehmen von 2.000 Euro beschlossen, dieser funktioniere laut Goach jedoch „nur nach dem Gießkannenprinzip“. „Der Lehrstellenbonus muss unter Einbindung der Sozialpartner wirkungsvoller gestaltet werden. Es braucht eine gerechtere Verteilung der Fördermittel – unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse Jugendlicher – sowie eine Zusicherung, dass sich der Lehrling auch nach Überweisung des Lehrstellenbonus über einen langfristigen Ausbildungsplatz sicher sein kann“, definiert Goach. Die 2.000-Euro-Prämie sei zwar ein erster Schritt, greife aber zu kurz. „Für mich ist es entscheidend, dass Niemand Zeit verliert und eine vollwertige und qualitative Ausbildung gewährleistet ist“, so Goach.
Die AK Kärnten fordert daher ein Jugendabsicherungspaket mit folgenden Maßnahmen:
- Aufstockung der Ausbildungsplätze im staatlichen und staatsnahen Bereich: Wer in der Wirtschaft nicht unterkommt, soll bei Gemeinde, Land oder Bund einen Lehrplatz bekommen.
- Aufstockung der überbetrieblichen Ausbildungsplätze: Das Angebot muss noch vor dem Herbst den Erfordernissen des Arbeitsmarkts angepasst werden.
- Schaffung einer Fachkräftemilliarde – Mitfinanzierung der Industrie und Wirtschaft durch z. B. Betriebe, die keine Lehrausbildung durchführen. Ein Prozent von der Bruttoentgeltsumme soll von den Unternehmen für die Fachkräftemilliarde eingehoben werden. Die Einhebung soll über die Sozialversicherung erfolgen.
- Rücknahme der Kürzung der Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge ab dem 18. Lebensjahr in überbetrieblichen Lehrausbildungen. Entsprechend der aktuellen Ausbildungsbeihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes von 11,42 Euro auf 26,39 Euro pro Tag.
- Eine Angleichung der Ausbildungsbeihilfe für alle in überbetrieblicher Ausbildung; und zwar an das Lehrlingseinkommen des jeweiligen Lehrberufs.
- Qualifizierungspaket für junge arbeitslose Kärntner wie z.B. Hilfe beim Nachholen von Lehrabschlüssen und anderen Ausbildungen – vor allem in Zukunftsberufen.
- Neue Ausbildungsbetriebe durch Ausbildungsverbünde: Ziel ist es, auch neue Betriebe für die Lehrausbildung zu gewinnen. Ausbildungsverbünde haben den Vorteil, dass ein Betrieb, der in einem Beruf nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken kann, die fehlenden Teile durch eine Kooperation mit anderen Betrieben anbieten bzw. sie am Bildungsmarkt ankaufen kann. Im Mittelpunkt steht dabei die Kooperation mit den überbetrieblichen Lehrausbildungseinrichtungen.
- Goach: „Der Bundesregierung muss ihre Verantwortung den jungen Menschen gegenüber wahrnehmen und alles dafür tun, dass Jugendliche nicht um ihr Zukunftsperspektiven gebracht werden!“