Prüfung auf Verantwortung
Wie Christian Viehweider, Pressesprecher der Landespolizeidirektion, erklärte, könnte ein sogenanntes „Führer-Geführtenverhältnis“ zwischen den beiden bestanden haben. Sollte der Mann die Verantwortung als Führer getragen haben, wird geprüft, ob ihm eine unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt werden kann.
Ermittlungen laufen
„Noch stehen Befragungen aus, und möglicherweise erfolgen weitere Untersuchungen vor Ort, um den Ablauf genau zu rekonstruieren“, so Viehweider. Der abschließende Bericht wird anschließend an die Staatsanwaltschaft übermittelt.