Mit 1. Februar wird die Gültigkeit des Grünen Passes – für Personen die zweimal geimpft sind – von neun auf sechs Monate verkürzt, 5 Minuten berichtete bereits. Dies betrifft österreichweit rund 200.000 Menschen. Aufgrund einer EU-Regelung kommt es aber zu einer weiteren Änderung.
Neue Darstellung
Die Auffrischungsimpfungen werden im Grünen Pass jetzt neu dargestellt. Für Genesene, die sich nach ihrer Infektion zweimal impfen ließen, scheint künftig “3/1” – statt bisher “3/3” – auf. Bei Johnson-Geimpften steht nach der Zweitimpfung jetzt “2/1” im Grünen Pass. Nach einer Boosterimpfung ist “3/1” zu lesen.
“Neues” Impfzertifikat notwendig
Damit die neue Darstellung so aufscheint, ist jedoch ein aktualisiertes Impfzertifikat nötig. Dies kann über gesundheit.gv.at heruntergeladen oder in Apotheken ausgedruckt werden, wie es schon bei den bisherigen Zertifikaten der Fall war. Impfzertifikate, die ab dem 1. Februar neu ausgestellt werden, enthalten bereits die neuen Informationen. Die “alten” Impfzertifikate bleiben gültig.
Für Personen mit drei Impfungen, die bisher nicht positiv auf Corona getestet wurden, gibt es keine Änderung. Hier bleibt es in der Darstellung bei 3/3.