Bei den persönlichen Ärztinnen und Ärzten erhalten Schwangere eine Beratung und in der Folge auch die Impfung – soferne diese den Impfärztinnen und -ärzten angehören. Sollte Letzteres nicht der Fall sein, werden sie an eine entsprechende Arztpraxis vermittelt. „Wir bitten Schwangere, sich also direkt an ihre Ärztinnen und Ärzte zu wenden. Eine Anmeldung über die Vormerkplattform des Landes ist nicht notwendig.“ Mit diesem Impfangebot würde Kärnten einen höchstmöglichen Schutz für Schwangere sicherstellen. Auch die engste Kontaktperson einer Schwangeren erhält bei niedergelassenen Impfärztinnen und -ärzten priorisiert einen Impftermin.
Impfangebot für Schwangere nach individueller Beratung
Kärnten -
Das Nationale Impfgremium hat kürzlich die Covid19-Impfung auch für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche freigegeben. Geimpft wird mit einem mRNA-Impfstoff, also mit Pfizer-Biontech oder Moderna. „Das Land Kärnten erachtet es als höchst sinnvoll, vor der Impfung ein individuelles Beratungsgespräch mit der persönlichen Ärztin oder Arzt oder der behandelnden Gynäkologin/Gynäkologen zu führen.
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