Ausnahmegründe müssen auch online eingetragen werden
Die Ausnahmegründe, aus welchen man sich nicht impfen lassen muss, sind nun ebenfalls aufgelistet. Allergien gegen Inhaltsstoffe der Impfstoffe zählen genauso wie Autoimmunerkrankungen (bei instabilem Krankheitszustand) dazu. Auch ausgenommen sind jene, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen möglicherweise nicht anschlagen würde oder könnte. Ebenfalls ausgenommen von der Pflicht sind Schwangere oder Personen, die bereits schwere Impfnebenwirkungen hatten. Diese Gründe müssen von den befugten Ärzten sowohl bestätigt als auch ins Impfregister als Ausnahmegrund eingetragen werden.
Elga arbeitet an System
Aber genau an diesem Register scheitert es aktuell, wie der Standard berichtet. Ein zentrales System, um die Ausnahmen digital einzutragen, fehlt momentan nämlich noch. Die Elga arbeitet derzeit an der Umsetzung eines solchen Systems.