Info der BH Hermagor: Anhängerbestimmungen – Teil 1

- ANZEIGE

Hermagor -

Unter einem leichten Anhänger versteht man einen Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 750kg beträgt. Beträgt die höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 750kg ist spricht man von einem schweren Anhänger (Bremse, Unterlegkeil notwendig).

Gewichtsverhältnisse

Bei einem ungebremsten Anhänger muss die verdoppelte, momentane Gesamtmasse des Anhängers inklusive der Ladung kleiner sein als die Eigenmasse des Zugfahrzeuges plus 75 kg.

Bei auflaufgebremsten Anhängern die von einem nicht geländegängigen KFZ gezogen werden, darf die momentane Gesamtmasse inklusive der Ladung die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Bei auflaufgebremsten Anhängern die von einem geländegängigen KFZ gezogen werden, darf die momentane Gesamtmasse inklusive der Ladung das 1,5-fache der höchsten zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Im Zulassungsschein muss ersichtlich sein, dass es sich um ein geländegängiges Fahrzeug handelt.

Bei der Frage, ob man einen Anhänger aus technischer Sicht an ein Zugfahrzeug anhängen darf, kommt es somit nicht auf die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers an, sondern auf den tatsächlichen, momentanen Beladungszustand.

Führerscheinklassen

Ein leichter Anhänger bis 750 kg höchste zulässige Gesamtmasse darf im Rahmen der Klasse B immer gezogen werden. Ein schwerer Anhänger über 750 kg höchste zulässige Gesamtmasse darf mit der Klasse B gezogen werden, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3500 kg beträgt.

Ist die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 3.500kg aber nicht über 4.250kg, reicht der Code 96 zur Klasse B aus. Ist die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 4.250kg ist jedenfalls die Klasse BE zusätzlich zur Klasse B erforderlich.

Entscheidend sind die höchsten zulässigen Gesamtmassen.

——————————————————————————————————

IMPFEN nicht vergessen!

 Im Rahmen der „Europäischen Impfwoche“ findet am Dienstag, dem 29.04.2025 bis 18.00 Uhr im Gesundheitsamt der BH Hermagor ein „Langer Impftag“ statt. Ebenso ist an diesem Tag die Ausstellung von Reisedokumenten bis 18.00 Uhr möglich.