Leinenpflicht außerhalb von Ortschaften
In Jagdgebieten außerhalb von geschlossenen und verbauten Gebieten (ausgenommen gekennzeichnete Hundezonen und Hundeauslaufplätze) müssen Hunde grundsätzlich immer an der Leine geführt werden und zwar tagsüber wie nachts. Alternativ müssen sie so verwahrt sein, dass sie keinen Schaden an Wildtieren anrichten können.
Für Junghunde bis zum Alter von zwölf Monaten gilt hiervon eine Ausnahme, sofern sie ständig beaufsichtigt werden und jederzeit kontrollierbar sind. Weiters dürfen Hunde ohne Leine geführt werden, wenn der Halter oder die Halterin nachweislich über eine entsprechende Sachkunde verfügt und der Hund unter dauernder Kontrolle steht.
Sonderregelungen für Einsatz- und Assistenzhunde
Bestimmte Hunde sind von der Verordnung ausgenommen. Dazu zählen unter anderem Assistenz- und Therapiebegleithunde, Polizei-, Rettungs-, Jagd- und Hirtenhunde sowie Lawinen- und Fährtensuchhunde, wenn sie erkennbar im Einsatz sind. Auch bei Ausbildung und Training durch befugte Hundetrainer oder Einsatzhundeführer kann der Leinenzwang entfallen – unter klar geregelten Voraussetzungen.
Strafen bei Verstößen
Wer gegen die neuen Bestimmungen verstößt, muss mit Geldstrafen bis zu 1.450,- Euro, in schweren Fällen z.B. im Wiederholungsfalle, sogar mit bis zu 2.180,- Euro, rechnen.
Kennzeichnungspflicht für Hunde
Unabhängig von etwaigen Haltungsvorschriften für Hunde schreibt das österreichische Tierschutzgesetz vor, dass alle Hunde, spätestens mit einem Alter von drei Monaten, auf Kosten des Tierbesitzers mit einem Mikrochip gekennzeichnet und innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme eines bereits gekennzeichneten Tieres in der elektronischen Heimtierdatenbank des Bundesministeriums registriert sein müssen. Dabei werden neben den tierbezogenen Angaben auch personenbezogene Daten des Tierhalters erfasst.
Informationen:
Die Registrierung kann durch den freiberuflichen Tierarzt, durch Abgabe der Meldung bei der BH-Hermagor mittels Registrierformular oder durch den Tierhalter selbst mittels digitaler Signatur unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at durchgeführt werden.









































