Info der BH Hermagor: Stichwort „Moped“ (Motorfahrrad)

Hermagor -

Ein Motorfahrrad ist laut Gesetz ein Kraftfahrzeug mit bis zu 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit.

Für das Lenken von Mopeds ist die Lenkberechtigung der Klasse AM (“Mopedführerschein”) erforderlich. Die Klasse AM umfasst Motorfahrräder (Mofa, Moped) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

Die Klasse AM ist in jeder anderen Führerscheinklasse enthalten und wird automatisch in den Führerschein eingetragen. Das Lenken von Mopeds und Mopedautos ist daher mit jeder Führerscheinklasse zulässig. Ohne einen Führerschein der Klasse AM (oder einen Mopedausweis) ist das Lenken von Mopeds bzw. vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen unzulässig, egal wie alt der Lenker ist.

  • Lenker von ein- und mehrspurigen Mopeds dürfen einen einachsigen, leichten Anhänger ziehen. Der Anhänger muss nicht zum Verkehr zugelassen sein.
  • Für Lenker von Motorfahrrädern besteht in Österreich Helmpflicht, nur wer in geschlossenen Fahrzeugen unterwegs ist benötigt keinen Helm.
  • Das Lenken eines Kraftfahrzeuges auf Autobahnen ist in Österreich nur mit Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erlaubt, weshalb Motorfahrräder nicht auf Autobahnen gelenkt werden dürfen.

Ein technisches Verändern („Aufmotzen“) eines Motorfahrrades, um es schneller zu machen, ist nicht erlaubt. Für die technische Veränderung droht eine Geldstrafe bis zu € 5.000,-, eventuell der Entzug der Lenkberechtigung bzw. der zeitliche Ausschluss von der Führerscheinprüfung, zudem könnte auch der Versicherungsschutz im Fall eines Unfalls wegfallen.

Der Alkoholgrenzwert für das Lenken von Motorfahrrädern liegt bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres bei 0,1 Promille.

Falls örtlich nicht anders festgelegt dürfen Mopedfahrer grundsätzlich überall dort parken, wo auch andere Kraftfahrzeuge stehen dürfen. Es sollte aber auf platzsparendes Parken geachtet werden.

Auf einem Motorfahrrad dürfen Kinder erst ab 8 Jahren mitfahren, wenn sie jünger sind ist dies nur mit einem Kindersitz erlaubt. Für alle Mitfahrenden gilt, egal wie alt sie sind, die Sturzhelmpflicht.

Elektrofahrräder oder E-Scooter mit mehr als 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und mehr als 250 kw/h Nenndauerleistung sind keine Fahrräder, sondern ebenfalls Motorfahrräder.

Bezirkshauptmannschaft Hermagor – KFZ und Führerschein unter 050 536/63400 oder per E-Mail an: bhhe.kfz@ktn.gv.at