Info der BH Hermagor: Wald schützt uns – Schutzwald im Bezirk Hermagor

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Hermagor -

Der Waldentwicklungsplan des Bezirkes Hermagor weist auf 76 % der Waldfläche des Bezirkes von ca. 53.000 ha die Schutzfunktion als Leitfunktion auf.

Das Forstgesetz 1975 unterscheidet Standortschutzwälder und Objektschutzwälder. Standortschutzwälder sind Wälder, deren Standort durch die abtragenden Kräfte von Wind, Wasser oder Schwerkraft gefährdet ist und die eine besondere Behandlung zum Schutz des Bodens und des Bewuchses sowie zur Sicherung der Wiederbewaldung erfordern. Dazu gehören insbesondere Wälder auf zur Verkarstung neigenden, stark erosionsgefährdeten Standorten, Wälder in felsigen, seichtgründigen oder schroffen Lagen, wenn ihre Wiederbewaldung nur unter schwierigen Bedingungen möglich ist sowie Wälder auf Hängen, wo gefährliche Abrutschungen zu befürchten sind und Wälder in der Kampfzone des Waldes.

Objektschutzwälder sind Wälder, die Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen vor Elementargefahren oder schädigenden Umwelteinflüssen schützen.

Hinweiskarte Schutzwald

Die flächige Darstellung der Schutzwaldflächen ist für die gesamte Bundesfläche über die „Hinweiskarte Schutzwald“ im Internet abrufbar. Bestehen Zweifel über die Schutzwaldeigenschaft von Waldflächen, so ist über Antrag an die BH Hermagor eine bescheidmäßige Feststellung möglich.

Pflichten der Eigentümer von Schutzwald

Der Eigentümer eines Schutzwaldes hat diesen entsprechend den örtlichen Verhältnissen jeweils so zu behandeln, dass seine Erhaltung als möglichst stabiler, dem Standort entsprechender Bewuchs mit kräftigem inneren Gefüge bei rechtzeitiger Erneuerung gewährleistet ist. Der Eigentümer eines Standortschutzwaldes ist zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Schutzwaldes insoweit verpflichtet, als die Kosten dieser Maßnahmen aus den Erträgnissen von Fällungen in diesen Wäldern gedeckt werden können. Die Eigentümer eines Objektschutzwaldes können darüber hinaus auch zu Maßnahmen verpflichtet werden, wenn die Kosten, soweit diese die Erträgnisse übersteigen, durch öffentliche Mittel oder Begünstigte übernommen werden.

Rauhbäume zum Schutz der Gailtalstraße B111 bei Rossbach im Lesachtal                                    Foto: BFI Hermagor

Geförderte Waldschutzprojekte

Aufgrund der durch Windwurf, Schneebruch und Borkenkäfermassenvermehrung erfolgten Verluste der Waldfunktionen wird die rasche Wiederherstellung von klimafitten Wäldern im Rahmen von flächenwirtschaftlichen Schutzwaldprojekten gefördert.