Objektschutzwälder sind Wälder, die Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen vor Elementargefahren oder schädigenden Umwelteinflüssen schützen.
Hinweiskarte Schutzwald
Die flächige Darstellung der Schutzwaldflächen ist für die gesamte Bundesfläche über die „Hinweiskarte Schutzwald“ im Internet abrufbar. Bestehen Zweifel über die Schutzwaldeigenschaft von Waldflächen, so ist über Antrag an die BH Hermagor eine bescheidmäßige Feststellung möglich.
Pflichten der Eigentümer von Schutzwald
Der Eigentümer eines Schutzwaldes hat diesen entsprechend den örtlichen Verhältnissen jeweils so zu behandeln, dass seine Erhaltung als möglichst stabiler, dem Standort entsprechender Bewuchs mit kräftigem inneren Gefüge bei rechtzeitiger Erneuerung gewährleistet ist. Der Eigentümer eines Standortschutzwaldes ist zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Schutzwaldes insoweit verpflichtet, als die Kosten dieser Maßnahmen aus den Erträgnissen von Fällungen in diesen Wäldern gedeckt werden können. Die Eigentümer eines Objektschutzwaldes können darüber hinaus auch zu Maßnahmen verpflichtet werden, wenn die Kosten, soweit diese die Erträgnisse übersteigen, durch öffentliche Mittel oder Begünstigte übernommen werden.
Geförderte Waldschutzprojekte
Aufgrund der durch Windwurf, Schneebruch und Borkenkäfermassenvermehrung erfolgten Verluste der Waldfunktionen wird die rasche Wiederherstellung von klimafitten Wäldern im Rahmen von flächenwirtschaftlichen Schutzwaldprojekten gefördert.
- Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie auch im Internet unter www.schutzwald.at, www.naturgefahren.at, www.klimafitterwald.at, www.waldwissen.net oder direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor – Bezirksforstinspektion unter Tel. 050 536/63180 oder per E-Mail an: bhhe.bfi@ktn.gv.at