Konzerte, Sport & Co: Diese Regeln gelten für Veran­staltungen

Kärnten -

Die Bundesregierung präsentierte heute die Verordnung für die geplanten Öffnungsschritte am 19. Mai. Dabei wurden auch die Regeln für Sport- und Kulturveranstaltungen vorgestellt.

Konzerte, Sport & Co: Diese Regeln gelten für Veran­staltungen

Das am 19. Mai weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Gastronomie, Kunst, Kultur und Sport folgen ist bereits bekannt. Am heutigen Montag präsentierte die Regierung die dafür geltenden Corona-Regeln.

Veranstaltungs-Regeln

  • Zutrittsberechtigung für Sport- und Kulturveranstaltungen gibt es für getestete, genesene oder geimpfte Personen.
  • Indoor ist die maximal erlaubte Besucherzahl 1.500 / Outdoor liegt diese bei 3.000
  • Eine weitere Maßnahme sind fixe Sitzplätze. Jeder Besucher bekommt einen Platz zugewiesen.
  • Die Sperrstunde wird auf 22 Uhr gesetzt.
  • Zwischen haushaltsfremden Personen muss ein Sitzplatz freigelassen werden.