Auch die Vorbereitungen auf die Massentests im Jänner laufen bereits, Details befinden sich in Abklärung mit dem Bund, es geht vorrangig um Finanzielles.
Raum nahm die Information bezüglich des mutierten Virus ein, das vor allem in Großbritannien aufgetreten ist, aber bereits in Einzelfällen auch in anderen europäischen Ländern registriert wurde. Das Land empfiehlt allen, die in den letzten Tagen in Großbritannien waren, unverzüglich die Gesundheitshotline 1450 anzurufen, um sich in weiterer Folge einen Test zu unterziehen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Reisebeschränkungen besprochen, die seit Freitag, 0.00 Uhr gelten und für jeden, der nach Österreich aus anderen Europäischen Ländern einreist, bzw. jeden, der nach Österreich zurückkommt, eine Quarantäneverpflichtung nach sich zieht.
Erstes Freitesten ist nach 5 Tagen möglich. Für fast alle europäischen Länder gilt Reisewarnstufe 5. Obwohl die Schweiz Kärnten nun von der roten Liste genommen hat, sind bei den Rückreisen nach Österreich diese Reisewarnstufen und die damit verbundenen Maßnahmen zu berücksichtigen!
Als Vorbild gilt die Verordnung von Salzburg
In diesen Minuten stimmen sich die Schibundesländer Österreichs ab, um eine gemeinsame Vorgangsweise und einheitliche Regeln für das Öffnen der Schigebiete ab 24. Dezember und während des Lockdowns zu bestimmen. Als Vorbild gilt die Verordnung von Salzburg, so soll beispielsweise neben Abstand und Hygiene auch geregelt werden, dass Schifahrer selbst eine Jause mitnehmen können und diese auch entsprechend verzehren können.
Von den Bezirkshauptmannschafften konnte gemeldet werden, dass derzeit wieder über 40 % der Quellen von Coronainfektionen festgestellt werden können. Das ist zum einen auf Grund der sinkenden Infektionszahlen so und zum andern auf Grund des vom Land aufgestockten Personals. Rund 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich in den Bezirken mit dem Contact Tracing. Sehr wohl sind die Mitarbeiter von der Auskunftsfreudigkeit der Betroffenen abhängig.
Ausnahmeregelung für die Besuche in Altenwohn- und Pflegeheimen
Derzeit in Ausarbeitung ist ebenso eine Ausnahmeregelung für die Besuche in Altenwohn- und Pflegeheimen für 24. und 25. Dezember. Derzeit gilt ja für einen Besucher eine FFP2-Maske und ein negativer Coronatest. Weil aber zu befürchten ist, dass Familien die Bewohner nach Hause holen und damit die Infektionszahlen wieder steigen könnten, wird nun nach einer geregelten Möglichkeit am 24. und 25. Dezember gesucht, die sowohl die Besuche, den Schutz der Bewohner und Mitarbeiter sowie den Schutz der Besucher berücksichtigen soll. Eine eigene Hotline für Pflegeheime soll zusätzlich während der Feiertage eingerichtet werden.
Seit heute, Montag, gibt es auch die Corona-Impfhotline. Unter der Telefonnummer 0800-555-621 können Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe gestellt werden. Die Hotline ist laut Gesundheitsministerium sieben Tage die Woche, rund um die Uhr erreichbar.