Da die Kundmachung im Bundesgesetzblatt erst am 14. Februar 2022 erfolgte, konnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) diesen Mischsteuersatz bei der Berechnung der Pensionen für die ersten Monate des Jahres noch nicht berücksichtigen. Im Rahmen der sogenannten Aufrollung wird die von Jänner bis April zu viel bezahlte Lohnsteuer aber angewiesen. “Ab der Mai-Pension erfolgt dann die laufende Berücksichtigung des Mischsteuersatzes”, heißt es seitens der PVA. Die ebenfalls beschlossene Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages wird auch im Rahmen dieser Aufrollung berücksichtigt.
Teuerungsausgleich kommt Ende April
Weiters enthalten ist in der Steuerreform 2022 auch die Erhöhung des „Familienbonus Plus“ ab 1. Juli 2022. Diese kann zu einer Reduzierung der jährlich errechneten Lohnsteuer um bis zu 2.000,16 Euro führen und wird für betroffene Pensionisten ab der Juli-Pension laufend zur Anwendung kommen. Der vorgesehene Teuerungsausgleich von 150 Euro für Personen, welche im Februar 2022 einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage hatten, wird auch am 29. April 2022 ausbezahlt.