Nach 6 Droh­briefen: Arnold­steiner Bomben­droher vor Gericht

Arnoldstein & Klagenfurt -
Über Monate hinweg hielten mehrere Bombendrohungen den Bürgermeister der Gemeinde Arnoldstein und seine beiden Stellvertreter in Atem. Am 8. November 2019 wurde schließlich ein 57-jähriger Österreicher in seinem Wohnhaus im Bezirk Villach-Land festgenommen.


Heute, am Mittwoch, dem 22. Januar 2020, muss sich der Tatverdächtige vor Gericht verantworten. Ihm wird das Verbrechen der versuchten schweren Nötigung vorgeworfen. Seit dem 9. Juli 2019 trafen insgesamt sechs Bombendrohungen in der Gemeinde Arnoldstein ein. In diesen drohte ein vorerst unbekannter Täter mit einem Bombenanschlag, wenn der Bürgermeister von Arnoldstein und seine beiden Stellvertreter nicht zurücktreten würden. Sechsmal wurde das gesamte Gemeindeamt geräumt und von speziell ausgebildeten Polizisten unter Einbindung eines Sprengstoffspürhundes durchsucht wurde. Nie wurde etwas gefunden.

„Eine Bombe soll im Gemeindeamt explodieren“

Die schriftlichen Drohungen wiederholten immer in einem Abstand von mehreren Tagen. Immer enthielten sie die Drohung, dass widrigenfalls eine Bombe im Gemeindeamt explodieren werde und die Mandatare und ihre Familien ermordet werden würden, wobei der vorerst unbekannte Täter die Schreiben jeweils mit „Al Kaida“ unterfertigt haben soll. In Absprache mit der Polizei wurden diverse Sicherheitsmaßnahmen am Gemeindeamt getroffen. Der Bürgermeister selbst nahm  Personenschutz an. Am 8. November 2019 konnte schließlich ein 57-jähriger Österreicher in seinem Wohnhaus im Bezirk Villach-Land unter Einsatz des EKO Cobra festgenommen werden. Bereits bei der ersten Einvernahme zeigte sich der Tatverdächtige geständig.

Tatverdächtiger vor Gericht

Heute, am 22. Jänner 2020, muss sich der 57-Jährige nun vor Gericht verantworten. Angeklagt ist insbesondere das Verbrechen der versuchten schweren Nötigung, welches einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Feiheitsstrafe vorsieht. Als Richter wurde Mag. Uwe Dumpelnik bestimmt. Es gilt die Unschuldsvermutung.