Mehrfachbrände in Wohnhaus sorgen für Großalarm
Zwischen August und November 2023 kam es in dem Mehrfamilienhaus, in dem der junge Mann lebte, zu vier Brandereignissen. Drei der Feuer brachen im Kellerbereich aus, eines im Dachstuhl, das zu einem größeren Brandherd wurde. Das Gebäude beherbergt fünf Wohneinheiten, eine Arztpraxis sowie die örtliche Feuerwehr. Die Ermittlungen ergaben schnell, dass die Feuer absichtlich gelegt wurden.
Verdächtiger ohne Alibi bei Brandserie
Nach den ersten Feuern wurde im Haus eine Überwachungskamera installiert, die zeigte, dass vor den Brandausbrüchen niemand von außen das Gebäude betreten hatte. Dadurch kamen nur die Bewohner des Hauses als mögliche Täter infrage. Von allen Hausbewohnern konnte nur der 24-jährige Mann kein Alibi vorweisen. Bei einem weiteren Brand wurde er in unmittelbarer Nähe des Brandortes von der Polizei festgenommen. Bis heute bestreitet er, die Feuer gelegt zu haben.
Untersuchungshaft, Fußfessel und Auflagen
Daraufhin verbrachte der Mann mehrere Wochen in Untersuchungshaft und trug anschließend eine elektronische Fußfessel. Seit etwa drei Monaten ist er unter Auflagen wieder auf freiem Fuß. Zu diesen Bedingungen zählt unter anderem die regelmäßige Inanspruchnahme von Bewährungshilfe sowie ein Kontaktverbot zum ehemaligen Wohnhaus. Zusätzlich ist ihm der Konsum von Alkohol untersagt, und er muss sich wiederholt Alkoholtests unterziehen.
Feuerwehrmitgliedschaft vorerst ausgesetzt
Obwohl er weiterhin Mitglied der Feuerwehr Bad Bleiberg ist, wurde seine aktive Tätigkeit wegen des bestehenden Kontaktverbots vorläufig pausiert. Wie der Feuerwehrkommandant erklärte, werde eine endgültige Entlassung erst bei einer Verurteilung erfolgen, so Berichten des ORF zufolge.
Anklage und mögliche Haftstrafe
Vor rund einem Monat erhob die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Anklage wegen mehrfacher Brandstiftung gegen den 24-Jährigen, bestätigte Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft, im Interview mit dem ORF. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.