Neuester Bonus von bis zu 2.000 Euro: Worauf es beim Handwerkerbonus ankommt

Österreich -

Der Nationalrat hat kürzlich einen neuen Bonus für Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben beschlossen. Dieser “Handwerkerbonus” soll bis zu 2.000 Euro einbringen und kann ausschließlich online beantragt werden. 


Neuer Handwerkerbonus

Im Zeitraum von 2024 bis 2025 wird ein spezieller Bonus, der “Handwerkerbonus”, eingeführt. Dieser wurde kürzlich vom Nationalrat mit Zustimmung der ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossen. Der Handwerkerbonus zielt darauf ab, Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben im privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland zu fördern. Pro Förderjahr kann ein Antrag gestellt werden, wobei der Fördersatz 20 Prozent beträgt. Der Bonus ist für 2024 auf maximal 2.000 Euro und für 2025 auf 1.500 Euro begrenzt. Der Staat stellt dafür insgesamt 300 Millionen Euro für beide Jahre zur Verfügung.

Online-Antrag und rückwirkende Einreichung ab 250 Euro

Der Bonus kann bereits bei Schlussrechnungen ab einem förderfähigen Kostenbetrag von 250 Euro in Anspruch genommen werden, was eine Mindestförderung von 50 Euro ergibt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online, und Handwerkerleistungen können rückwirkend vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Ziel ist es, die Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu fördern und wirtschaftliche Impulse zu setzen.

Kritik von Opposition zur Online-Einreichung

Einige Oppositionsparteien haben Bedenken hinsichtlich der Online-Beantragung des Handwerkerbonus geäußert. Insbesondere die SPÖ und FPÖ bemängeln, dass ältere Menschen oder Personen ohne Zugang zu Smartphone und Internet benachteiligt oder ausgeschlossen werden könnten. Entschließungsanträge dazu blieben jedoch in der Minderheit. Die NEOS kritisieren den Handwerkerbonus als “Wahlgeschenk” und setzen sich stattdessen für eine Senkung der Lohnnebenkosten ein.

Dritte können bei der Einreichung unterstützen

Peter Haubner (ÖVP) betont, dass der Handwerkerbonus ein Impuls für die Bauwirtschaft sei und sowohl Verbraucher als auch Handwerksbetriebe begünstige. Die digitale Einreichung ermögliche eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Kritik daran entkräftet er damit, dass auch Dritte wie Angehörige, Gemeinden oder Handwerksbetriebe bei der Einreichung unterstützen können, um sicherzustellen, dass alle berechtigten Personen den Bonus erhalten können.

Häufig gestellte Fragen:

Was ist der Handwerkerbonus?

Der Handwerkerbonus ist der neueste Bonus der Regierung in Österreich, der Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben mit bis zu 2.000 Euro fördert.

Welche Rechnungen kann ich beim Handwerkerbonus einreichen?

Beim Handwerkerbonus können Rechnungen von Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland eingereicht und gefördert werden.

Wie viel Geld bekomme ich beim Handwerkerbonus?

Der Handwerkerbonus fördert Rechnungen ab 250 Euro mit 20 Prozent. Die Mindestförderung beträgt 50 Euro, ist jedoch auf 2.000 Euro für 2024 und 1.500 Euro für 2025 begrenzt.

Ab wann bekomme ich den Handwerkerbonus?

Der Handwerkerbonus kann ab dem 15. Juli online beantragt werden, auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite.

Welche Rechnungen gelten beim Handwerkerbonus?

Beim Handwerkerbonus können Rechnungen rückwirkend vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden.

Wie kann ich den Handwerkerbonus beantragen?

Die Beantragung des Handwerkerbonus erfolgt ausschließlich online. Diese Vorgehensweise stößt auf Kritik seitens der Opposition, jedoch können auch Dritte bei der Einreichung unterstützen.