ÖGK: COVID-19 Impfung in Kärnten – die Regionen Friesach und Kötschach-Mauthen werden geimpft!

Kärnten -

Neben den bereits definierten Impfregionen Lesachtal und Winklern, erhalten nun
auch die Über-80-Jährigen in den Regionen Friesach sowie Kötschach-Mauthen
kommende Woche ihre erste Teilimpfung.

Diese Woche wird der millionste Impf­stich in Kärnten ver­abreicht

Um die Über-80-Jährigen auch in abgelegenen Regionen zu erreichen bzw. zu impfen,
wurden auf Initiative der Österreichischen Gesundheitskasse und in Abstimmung mit dem Land Kärnten sowie mit dem Gemeindebund bestimmte Regionen definiert, in welchen nun auch unter der Woche geimpft werden soll.

Diese Impftermine sind jedoch immer von der Verfügbarkeit der Impfstoffe abhängig. Am 05. Februar 2021 stellt die ÖGK Kärnten bereits eigene Impfteams zur Verfügung um im Lesachtal sowie in Winklern die Impfungen durchzuführen.

Weitere Impfregionen: Friesach und Kötschach-Mauthen

Ab 08. Februar bekommen damit auch in diesen Regionen alle Personen der Zielgruppe
80plus, die nicht in Alten- bzw. Pflegeheimen wohnen, die Möglichkeit sich impfen zu lassen. Diese Personen müssen somit keine weiten Anfahrtswege zu den Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse auf sich nehmen.

Wann und wo wird in diesen Regionen geimpft?

In den kommenden Tagen werden wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖGK jene Personen telefonisch kontaktieren, die in diesen Regionen leben und sich bis 14. Jänner 2021 über die jeweiligen Gemeinden angemeldet haben. In beiden Regionen wird jeweils am 08. und 09. Februar 2021 geimpft.

In Friesach werden die Impfstraßen im Festsaal des Rathauses der Stadtgemeinde Friesach (Fürstenhofplatz 1, 9360 Friesach) und in Kötschach-Mauthen ebenfalls im Rathaus (Kötschach 390, 9640 Kötschach-Mauthen) aufgebaut.

Was muss am Impftag beachtet werden?

  • Die Impflinge sollen möglichst zeitnah zum jeweiligen Termin erscheinen – nicht zu
    früh, aber auch nicht zu spät.
  • Die e-card, ein Lichtbildausweis sowie eine FFP2-Maske sind mitzubringen.
  • Es darf maximal eine Begleitperson die zu impfende Person vor Ort unterstützen.
  • Die zu impfenden Personen müssen am Tag der Impfung gesund sein.

Informationen betreffend weiterer Termine in den Kundenservicestellen sowie in den
einzelnen Regionen werden laufend bekanntgegeben.