Pandemiebedingte Maßnahme zur Einschränkung von Kontakten

ÖGK verlängert telefonische Krankmeldung bis Ende Juni

Kärnten -

Die Österreichische Gesundheitskasse verlängert noch einmal die Möglichkeit der
telefonischen Krankmeldung. Diese war im März des Vorjahres pandemiebedingt eingeführt
worden und war zuletzt bis Ende Mai befristet.



Um sowohl Versicherte als auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte vor möglichen
Ansteckungen zu schützen, gilt die kontaktlose Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende Juni.
Bis dahin sollten die Infektionszahlen weiter zurückgehen. Außerdem ist geplant, dass dann
jeder und jede Impfwillige eine erste Corona-Impfung erhalten haben soll, wodurch mehr
Sicherheit bei einem Arztbesuch gewährleistet ist.

Gewohnt verlässliche Versorgung

Gleich zu Beginn der Pandemie, im März des Vorjahres, setzte die ÖGK zahlreiche
Maßnahmen, um Versicherten ihre gewohnt verlässliche Versorgung trotz
Kontaktbeschränkungen sicherzustellen. Dazu zählt neben der telefonischen Krankmeldung
auch die kontaktlose Medikamentenverordnung sowie die Möglichkeit für telemedizinische
Behandlungen.