OGH-Urteil setzt klare Grenze: ,,E-Bike-Fahrerinnen & Fahrer ohne Helm müssen mit Schmerzengeld-Kürzung rechnen!”

Österreich -

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich eine weitreichende Entscheidung getroffen, die für E-Bike-Fahrererinnen und Fahrer weitreichende Konsequenzen hat. Bei einem fremdverschuldeten Unfall, bei dem der/die E-Bike-Fahrer:in eine Kopfverletzung erleidet und keinen Helm trägt, wird das Fehlen des Helms als Mitverschulden gewertet. Das hat zur Folge, dass der/die betroffene Fahrerinnen und Fahrer nur einen Teil des Schmerzengeldes erhält, das ihm/ihr sonst vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zugestanden wäre.

Mobilitätsclub appelliert: "Helmtragen auch bei kurzen Ausfahrten mit E-Bike!"

Keine gesetzliche Helmpflicht, aber weitreichende Konsequenzen bei Nicht-Tragen

Obwohl das Tragen eines Helms für E-Bike-Nutzerinnen und Nutzer nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, zeigt dieses Urteil, dass der Verzicht auf einen Helm bei einem Unfall weitreichende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der ÖAMTC rät daher nachdrücklich dazu, bei allen Ausfahrten mit dem E-Bike stets einen Helm zu tragen – auch bei kurzen Strecken. Martin Hoffer, der Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste, kommentiert das Urteil: „Diese Entscheidung kommt nicht überraschend. Schon in der Vergangenheit hat der OGH ähnliche Urteile bei Rennrad- oder Motorradfahrerinnen und Fahrer gefällt, die ohne geeignete Schutzkleidung unterwegs waren. In solchen Fällen wurde das Fehlen von Schutzausrüstung als schmerzensgeldmindernd betrachtet.“

Mögliche zukünftige Entscheidungen für andere Verkehrsmittel

Das Urteil des OGH könnte auch Auswirkungen auf andere Verkehrsmittel haben. So könnte in Zukunft auch bei Elektroscootern eine ähnliche Entscheidung getroffen werden. Hoffer erklärt weiter: „Es handelt sich um eine gerichtlich festgestellte Obliegenheit – einen Sorgfaltsmaßstab, den durchschnittliche Verkehrsteilnehmende bei der Nutzung eines solchen Fahrzeugs einhalten sollten.“ Obwohl es keine spezifischen Verwaltungsstrafen für das Nichttragen eines Helms bei E-Bikes gibt, rät der ÖAMTC im eigenen Interesse zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören neben dem Helm auch gut sichtbare Kleidung, Reflektoren und eine funktionierende Beleuchtung des Fahrzeugs. Bei fehlenden Reflektoren oder Beleuchtung drohen jedoch sehr wohl Verwaltungsstrafen, wie sie auch für Sturzhelme und Sicherheitsgurte im Bereich des Motorrads und Kfz-Verkehrs vorgesehen sind.