Viel frischer Wind im Kärntner Polizeidiensthundewesen: neben Elron werden Mitte Oktober drei weitere Junghunde zur Kärntner Exekutive stoßen. Parallel dazu werden im Zeitraum von 1. September bis 1. Jänner 2021 sieben neue Kolleginnen/Kollegen als Diensthundeführer in Verwendung genommen. Sie beginnen ihre Ausbildung zunächst mit theoretischen Fach- und Spezialwissen (u.a. Tierschutzgesetz, Diensthundeerlass, Kynologie) und bekommen in weiterer Folge einen Junghund zugewiesen.
Mit diesen absolvieren sie dann gemeinsam die zweijährige Grundausbildung, welche für
den Hund mit der sogenannten Einsatzfähigkeitsprüfung abschließt. Damit darf sich der Vierbeiner „Schutz-, Fährten- und Stöberhund“ nennen. Im Anschluss daran entscheidet mitunter auch die Wesensart des Tieres über eine weitere Spezialausbildung, beispielsweise im Bereich Suchtgift, Sprengstoff oder zum Leichen/Blut-Spürhund.
Erfolgreiche Ausbildung
Eine erfolgreiche Ausbildung und eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Diensthund und Hundeführer fußt auf einer fundierten und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Partnerschaft zwischen den beiden. Deshalb lebt ein Diensthund auch im Familienverband mit seinem Hundeführer und darf bei diesem auch seinen „Ruhestand“ verleben, welchen er in der Regel mit 11 Jahren antritt. Auch regelmäßige Übungstage in der gesamten Aktivzeit des Hundes tragen wesentlich dazu bei.
An Polizeidiensthunde werden entsprechend ihrer Tätigkeiten besondere Anforderungen gestellt, weshalb nicht alle Rassen dafür in Frage kommen. Neben einem hohen Maß an Stressresistenz müssen die Tiere beispielsweise auch an Hubschrauber oder Motorboote als Transportmittel gewöhnt werden. Daher kommen vorzugsweise die Rassen Belgischer Schäferhund (Malinois), Deutscher Schäferhund, Holländischer Schäferhund, Riesenschnauzer und Dobermann zum Einsatz.