Anstieg ab 2024
Doch nicht nur beim Pensionsalter gibt es ab 2024 einige Anpassungen. Auch das Entgelt für Pensionisten wird ordentlich erhöht. So werden die Pensionen ab Jänner um 9,7 Prozent aufgewertet – entsprechend dem Anpassungsfaktor. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Pensionen, die höher als 5.850 Euro sind. Ab diesem Wert bekommt man einen Pauschalbetrag von plus 567,45 Euro.
“Reguläre“ Alterspensionen, Schwerarbeitspensionen, vorzeitige Alterspensionen
Auch ein „Leistungsbonus“ bzw. eine „Schutzklausel“ wurde für all jene, die im kommenden Jahr dann eben doch in Pension gehen dürfen, verankert. Damit soll die Differenz zwischen Aufwertung und Anpassung ausgeglichen werden. Vorgesehen ist, dass „reguläre“ Alterspensionen, Schwerarbeitspensionen, vorzeitige Alterspensionen für Langzeitversicherte sowie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen erhöht werden, wenn ihr Stichtag in das Jahr 2024 fällt. Auch Hinterbliebenenpensionen sind davon umfasst.