BH Hermagor INFO:

Pilzschutz in Kärnten

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Hermagor -

Rechtzeitig zur Schwammerlsaison wird auf die für das Sammeln von Pilzen geltenden Bestimmungen (Pilzverordnung) hingewiesen.


Nach den Bestimmungen der Kärntner Pilzverordnung wird zwischen vollkommen geschützten wildwachsenden Pilzen und anderen wildwachsenden Pilzen unterschieden.

Vollkommen geschützte wildwachsende Pilze

Diese dürfen weder ausgegraben, von ihrem Standort entfernt, beschädigt oder vernichtet werden. Ebenso ist es verboten, sowohl frische als auch getrocknete Pilze zu erwerben, weiterzugeben, zu befördern oder feilzubieten. Der Schutz bezieht sich auf sämtliche ober- und unterirdische Teile.

In die Pilzverordnung und die aktuell geschützten Pilze kann auf unserer Homepage  www.bh-hermagor.at Einsicht genommen werden.

Andere wildwachsende Pilze

Für sämtliche wildwachsende Pilze, die nicht ganzjährig vollkommen geschützt sind, gilt:

  • Sammeln nur zum Eigengebrauch in der Zeit von 7 bis 18 Uhr
  • maximal zwei Kilogramm pro Person und Tag
  • nur oberirdische Teile (Fruchtkörper) dürfen geklaubt werden
  • keine Verwendung von Harken, Hacken, Rechen und anderen Gegenständen
  • grobe Säuberung gesammelter Pilze am Fundort

Achtung! Steinpilze und Eierschwammerln dürfen zudem nur vom 15. Juni bis 30. September in der Zeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr gesammelt werden!

Hinweis: Inhaber eines Handelsgewerbes bzw. Pilzverarbeitungsbetriebe unterliegen im Zuge des Erwerbs, der Weitergabe, der Beförderung, des Handels und des Feilbietens nicht den Mengenbeschränkungen von maximal zwei Kilogramm pro Person und Tag.

Zustimmung des Grundeigentümers

 Durch die Bestimmungen der Pilzverordnung werden die Eigentumsrechte nicht berührt. Der Waldeigentümer kann das Sammeln von Pilzen untersagen, das heißt auch das Sammeln von bis zu zwei Kilogramm pro Person und Tag muss vom Grundeigentümer nicht geduldet werden.

Übertretungen der Sammelbestimmungen sind nach dem Kärntner Naturschutzgesetz mit bis zu € 3.630,– zu bestrafen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor unter Tel. 050 536/63000 oder per e-Mail an post.bhhe@ktn.gv.at.