Präventionsmaßnahmen: Neue Verordnung gegen Maul- und Klauenseuche in Kraft!

Österreich -

Obwohl in Österreich bisher keine Fälle der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt wurden und alle bisher untersuchten Proben negativ waren, bleibt die Lage angespannt. Aufgrund aktueller Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei sowie einer aktuellen Risikoeinschätzung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) eine neue Schutzverordnung erlassen.

Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für Betriebe, Importstopp für pflanzliche Futtermittel aus betroffenen Regionen, Abstimmung zwischen Behörden läuft gut.

Erweiterte Maßnahmen zum Schutz vor Einschleppung

Die neue Verordnung umfasst zusätzliche Schutzmaßnahmen, die über bestehende Regelungen hinausgehen. Im Fokus stehen insbesondere Importverbote, betriebliche Biosicherheit sowie die Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen.

Die wichtigsten neuen Maßnahmen im Überblick:

  • Erweiterung des Importverbots auf pflanzliche Futtermittel und Stroh aus betroffenen Regionen.

  • Verpflichtung zu verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen für Tierhaltungsbetriebe, insbesondere Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen.

  • Führung von Besuchsprotokollen zur Rückverfolgbarkeit im Infektionsfall.

  • Hygienemaßnahmen für Transportunternehmen, insbesondere bei Milcherfassung.

  • Verbot der Tierverbringung aus erweiterten Sperrzonen, außer mit negativem Testergebnis und behördlicher Genehmigung.

  • Desinfektionspflicht für Fahrzeuge durch Landesbehörden.

  • Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. Mai 2025, parallel zu den temporären Grenzschließungen.

Bestehende Schutzmaßnahmen bleiben aufrecht

Die bereits geltenden Vorgaben werden weiterhin vollumfänglich umgesetzt. Dazu gehören unter anderem:

  • Importverbot für lebende Tiere empfänglicher Arten sowie tierische Produkte aus Ungarn und der Slowakei.

  • Einrichtung von Sperrzonen in betroffenen Gebieten.

  • Wöchentliche flächendeckende Beprobung in der Überwachungszone.

  • Stichprobenartige Untersuchungen in der erweiterten Sperrzone.

  • Verbot von Tiermärkten und -schauen, sowie ein vollständiges Jagdverbot in der Überwachungszone.

Umfassende Untersuchungen und laufende Bewertung

Die AGES bewertet die epidemiologische Lage fortlaufend. Zur Abklärung wurden bislang folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • In der Überwachungszone wurden Tiere von acht Betrieben vollständig untersucht. Die Kontrollen werden bis 20. Mai wöchentlich wiederholt.

  • In der erweiterten Sperrzone wurden 104 Betriebe beprobt, alle bisherigen Ergebnisse sind negativ.

  • Innerhalb der letzten Woche gab es vier Verdachtsmeldungen, alle negativ getestet.

Grenzschutz: Mobile Kontrollen und temporäre Schließungen

Um ein Einschleppen der Seuche über wenig frequentierte Übergänge zu verhindern, setzt das Innenministerium zusätzliche Maßnahmen um. Dazu zählen:

  • Mobile Fahrzeugkontrollen samt Dokumenten- und Transportbedingungsprüfung.

  • Temporäre Schließung von 32 Grenzübergängen zu Ungarn und der Slowakei ab 5. April 2025.

Geschlossene Grenzübergänge im Überblick:

Zur Slowakei:

Angern–March/Zahorska Ves
Schloss Hof/Devinska Nová Ves

Zu Ungarn:

Andau – Jánossomorja
Andau – Kapuvar (Brücke von Andau)
Baumgarten – Sopron
Deutsch Jahrndorf – Rajka
Deutschkreutz – Harka / Nagycenk
Halbturn – Várbalog
Klostermarienberg – Olmod
Loipersbach – Ágfalva
Lutzmannsburg – Zsira (inkl. Rebberg & Therme)
Neckenmarkt – Harka
Nickelsdorf – Rajka
Nikitsch – Sopronkövesd / Zsira
Ritzing – Sopron (Helenenschacht)
Schattendorf – Ágfalva
Sieggraben – Sopron (Herrentisch)
Wallern – Kapuvár (Brücke von Wallern)

Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern, Landwirtschaftskammern sowie den Landespolizeidirektionen.

Appell an Bevölkerung und Betriebe

Das BMASGPK bedankt sich ausdrücklich für die reibungslose und engagierte Zusammenarbeit aller Beteiligten und appelliert an Tierhalter:innen, Jäger:innen, Transportunternehmen und die Bevölkerung:
Eigenverantwortung, konsequente Umsetzung der Maßnahmen und der Verzicht auf verbotene Importe sind entscheidend, um die Tiergesundheit und die Versorgungssicherheit in Österreich zu gewährleisten.