Einem 36-Jährigen wird zur Last gelegt, seine schwangere Geliebte im August des vergangenen Jahres umgebracht zu haben. Laut der Anklage soll er auf sie eingeschlagen und ihr tödliche Verletzungen an Kopf und Brust zugefügt haben. Das Opfer wurde anschließend in die Badewanne gezerrt, um Spuren zu verwischen. Seit August 2019 befindet sich der Angeklagte deshalb in Untersuchungshaft. Verteidigt wird der Kärntner von den Anwälten Manfred Arbacher-Stöger und Christine Lanschützer. Zum Richter wurde Dr. Christian Liebhauser-Karl bestimmt.
Zweiter Prozesstag läuft
Am heutigen Prozesstag wird ein Urteil erwartet. Als Zeugen sollen heute Gerichtsmediziner und Sachverständige aussagen. Auch Kriminalbeamte in den Zeugenstand gerufen werden. Wir berichten live aus dem Gerichtssaal und aktualisieren den Beitrag laufend mit den neuesten Erkenntnissen.
Beweisstücke werden gezeigt
Die vorliegenden Beweisstücke sollen den Geschworenen beim heutigen Prozesstag vorgeführt werden. Unter anderem werden die Turnschuhe, die in der Müllanlage des Hauses des Angeklagten gefunden worden sein sollen, gezeigt. Auch Socken und ein T-Shirt sind unter den Beweisstücken.
Fingerabdrücke nicht vom Verdächtigen
Die am Tatort gefundenen Fingerabdrücke, die von den Ermittlern an den Wandfließen und auf dem Türrahmen sichergestellt werden konnten, können laut der Verteidigung nicht dem Verdächtigen zugeordnet werden und sollen den Angeklagten entlasten. „Natürlich werden in der Wohnungen auch andere Fingerabdrücke zu finden sein“, damit entkräftet ein Ermittler diesen Vorstoß der Verteidigung.
Gerichtsmediziner zeigt grauenvolle Bilder
Als Zeuge wurde um etwa eine Stunde nach Prozessbeginn ein Gerichtsmediziner geladen. Er schildert die grauenvollen Tatsachen und legt Beweisbilder des Tatortes vor. Zu sehen ist das gewaltsam getötete Mordopfer. Auch das ungeborene Kind der Ermordeten hat den Gewaltakt nicht überlebt. Einige Anwesende verlassen den Gerichtssaal angesichts der schockierenden Bilder. Selbst nach der stumpfen Gewalteinwirkung dürfte das Opfer nach Aussagen des Gerichtsmediziners noch am Leben gewesen sein. Der Täter habe die Schwangere dann unter das Wasser gedrückt, wodurch sie verstarb. Das Bewusstsein des Opfers dürfte durch die Gewalteinwirkung bereits eingeschränkt gewesen sein.
DNA-Spuren nachgewiesen
Knapp zwei Stunden nach Prozessbeginn führt ein Sachverständiger die komplexen DNA-Spuren vor den Geschworenen aus. Wie bereits berichtet konnten auf dem zu den Beweisen zugelassenen T-Shirt DNA-Spuren des Angeklagten und der Ermordeten nachgewiesen werden. Diese würden den Mord jedoch noch nicht belegen. Der Angeklagte gibt bekanntlich zu, Kontakt zu dem Opfer gehabt zu haben. An den im Müll gefundenen Turnschuhen wurden keine verwertbaren DNA-Spuren gefunden. Allerdings spielen die Schuhe eine andere wichtige Rolle im Prozess. So soll das Schuhprofil nämlich auf dem Opfer nachgewiesen worden sein. Ebenfalls sollen Katzenhaare und Einstreu der Tiere im Profil der Schuhe zu finden gewesen sein. Der Angeklagte behauptet vor Gericht, dass die Schuhe nicht ihm gehören würden.
War der Angeklagte am Tatort?
Bei den Auswertungen der Mobilfunkdaten gibt der Sachverständige zu Protokoll, dass die vom Angeklagten angegebenen Aufenthaltsorte nicht möglich seien. Der Tatverdächtige bestritt zu Beginn der Ermittlungen zur Mordnacht am Tatort gewesen zu sein. Diese Aussage scheint nun widerlegt. Anrufe seiner Ehefrau habe der Angeklagte zur Tatzeit ignoriert, sie landeten in der Mobilbox. Dennoch bestreitet der Tatverdächtige den Mord. Er wollte einfach seine Ruhe haben, so lautete seine Aussage bezüglich der Telefondaten.
Möglicher zweiter Verdächtiger?
Eine Zeugin will wenige Tage vor der Tat beobachtet haben, wie sich ein Unbekannter über den Balkon Zugang zu der Wohnung verschaffen wollte. Für die Verteidigerin Lanschützer ist damit ein möglicher zweiter Verdächtiger im Zusammenhang mit dem Mord im Spiel. Sie fordert eine Auswertung der Handydaten des Angeklagten von diesem Abend, dem 14. August. Damit wäre zu beweisen, dass sich der 36-jährige Tatverdächtige an diesem Abend in seiner Wohnung aufgehalten habe.
Angeklagter plädierte auf „nicht schuldig“
Der Angeklagte hat gestern im Gerichtssaal auf „nicht schuldig“ plädiert. Die Beweise und Aussagen stehen demgegenüber: So soll kurz nach dem Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatortes telefoniert haben, das würden seine Telefondaten beweisen. Auch eine DNA-Spur des Kärntners soll am T-Shirt des Mordopfers gefunden worden sein. Im Zuge der Ermittlungen wurde außerdem in der Müllanlage des Hauses des Angeklagten ein Paar Turnschuhe gefunden. Diese sollen mit den Spuren am Tatort übereinstimmen. Die Beweislage sei laut Manfred Arbacher-Stöger, dem Verteidiger des Angeklagten, „nicht klar.“ So würden die Täterbeschreibungen nicht zu seinem Mandaten passen. Ein Zeuge könne den Angeklagten außerdem nicht eindeutig identifizieren.
Ihm droht lebenslänglich
Das Geschworenengericht soll heute zu einem Urteil kommen. Sollte der Angeklagte schuldig gesprochen werden, droht ihm eine lebenslängliche Haftstrafe wegen Mordes. Es gilt die Unschuldsvermutung.