Radfahrer nach Rennen querschnittsgelähmt: Freispruch für Veranstalter

Hermagor/Bad Kleinkirchheim -
Beim ARBÖ-Radmarathon im Jahr 2016 kam es zu einem Unfall, bei dem ein Teilnehmer aus der Gemeinde Hermagor schwer gestürzt war und sich dabei das Brustbein, das Schulterblatt, das Schlüsselbein sowie den sechsten Brustwirbel brach. Dies führte für den Sportler zur Querschnittslähmung. Der 49-jährige Hauptverantwortliche des Rennens wurde am Donnerstag Nachmittag vom Vorwurf “fahrlässiger schwerer Körperverletzung” freigesprochen.

Im Juli 2016 kam es beim ARBÖ-Radmarathon Bad Kleinkirchheim zu einem schweren Unfall, bei dem ein zum Zeitpunkt 30-jähriger Teilnehmer mit dem Rad stürzte und sich schwere Verletzungen zuzog, die sogar zur Querschnittslähmung des Sportlers führten. Versucht soll der Sturz durch einen Längsriss im Belag der Fahrbahn worden sein. Vor Gericht musste geklärt werden, ob der Riss wirklich der Grund für den Sturz gewesen war und auch ob der Veranstalter die Strecke besser hätte sichern müssen oder gar nicht erst hätte freigeben dürfen. Der 49-jährige Hauptorganisator wurde nun vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Riss war keine besondere Gefahrenquelle

Mit einer Computersimulation wurde der Sturz nachgestellt, dabei kam heraus, dass der Riss tatsächlich die Ursache für den Sturz war. Laut dem Sachverständiger handelte es sich dabei um einen ganz normalen Riss in der Fahrbahn, der zwar demnächst hätte saniert werden müssen, doch keine außergewöhnliche Gefahrensituation darstellte. Ähnliche Risse waren auf der gesamten Strecke zu finden und laut Beweisverfahren handelte es sich dabei um kein “atypisches Hindernis”. Außerdem gäbe es laut der Richterin bei solchen Veranstaltungen immer ein Restrisiko.

Mehr Sicherheit auf Radstrecken

Nach dem Unfall wollte auch das Land Kärnten auf Nummer Sicher gehen. Deshalb wurden 2017 rund 800 Straßenkilometer, auf denen Radrennen stattfanden, streng geprüft und teilweise saniert. Volker Bidmon, Leiter der für Straßenabteilung 9 der Landesregierung, inspizierte damals mit den Straßenmeistereien sämtliche Abschnitte.