Radfahrer nach Rennen querschnittsgelähmt: Freispruch für Veranstalter
Hermagor/Bad Kleinkirchheim - Beim ARBÖ-Radmarathon im Jahr 2016 kam es zu einem Unfall, bei dem ein Teilnehmer aus der Gemeinde Hermagor schwer gestürzt war und sich dabei das Brustbein, das Schulterblatt, das Schlüsselbein sowie den sechsten Brustwirbel brach. Dies führte für den Sportler zur Querschnittslähmung. Der 49-jährige Hauptverantwortliche des Rennens wurde am Donnerstag Nachmittag vom Vorwurf “fahrlässiger schwerer Körperverletzung” freigesprochen.
Im Juli 2016 kam es beim ARBÖ-Radmarathon Bad Kleinkirchheim zu einem schweren Unfall, bei dem ein zum Zeitpunkt 30-jähriger Teilnehmer mit dem Rad stürzte und sich schwere Verletzungen zuzog, die sogar zur Querschnittslähmung des Sportlers führten. Versucht soll der Sturz durch einen Längsriss im Belag der Fahrbahn worden sein. Vor Gericht musste geklärt werden, ob der Riss wirklich der Grund für den Sturz gewesen war und auch ob der Veranstalter die Strecke besser hätte sichern müssen oder gar nicht erst hätte freigeben dürfen. Der 49-jährige Hauptorganisator wurde nun vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.