Schulen & Kindergärten: Eltern sollen verpflichtend mitarbeiten, auch Strafen möglich

Kärnten -

LR Fellner: „Erziehungsberechtigte, die sich weigern, mitzuarbeiten, sollen in die Pflicht genommen werden. Auch Verwaltungsstrafen sind vorstellbar“…


Neuerlich angestoßen wurde die Debatte um eine stärkere Mitarbeit der Erziehungsberechtigten im Bildungsalltag unserer Kinder und Jugendlichen durch einen Vorstoß in Niederösterreich. Geplant sind hier Verwaltungsstrafen für Eltern, die sich einer Mitarbeit verweigern. Der Kärntner Bildungsreferent LR Daniel Fellner begrüßt die Initiative grundsätzlich. „Es geht nicht, dass sich Eltern einer Aufforderung zur gemeinsamen Bildungsarbeit völlig entziehen. Pädagoginnen und Pädagogen sehen sich, mit teils gravierenden Problemen, im Stich gelassen. Hier muss eine Regelung her, diese Situationen gemeinsam zu lösen“, so Fellner.

Verpflichtende Mitarbeit der Erziehungsberechtigen

In Kärnten nahm man sich dieses Themas überdies bereits 2023 an, mit der letzten Novellierung des K-KBBG wurde eine verpflichtende Mitarbeit der Erziehungsberechtigen gesetzlich verankert. Verwaltungsstrafen als Ultima Ratio gab es bisher jedoch nicht. „Ich kann es mir aber vorstellen. Oder eine Koppelung an die Familienhilfe“, so der Kärntner Bildungsreferent. Ansprechen will Fellner dieses Thema auch beim Arbeitstreffen mit Bundesminister Christoph Wiederkehr in Kärnten kommende Woche. Auch dieser sprach sich zuletzt für eine strengere Mitwirkungspflicht der Eltern sowie Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsstrafen als „Ultima Ratio“ aus. Der Kärntner Bildungsreferent appelliert an einen bundesweiten Weg: „Was ich mir wünschen würde, gerade im schulischen Bereich, ist eine österreichweit einheitliche Lösung. Wie auch schon beim Handyverbot.“

Verwaltungsstrafen vorgesehen

Grundsätzlich sollen Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte sich der Verantwortung bewusst sein, welche sie für ihr Kind als Teil des Bildungssystems tragen: „Eltern, die sämtliche Bemühungen und Aufforderungen zur Zusammenarbeit von pädagogischer Seite ablehnen, sollen zur Rechenschaft gezogen werden können. Hier könnte ich mir den Rahmen einer empfindlichen Verwaltungsstrafe als letztmögliche Konsequenz durchaus vorstellen.“

Für offene, gleichberechtigte Gesellschaft 

Ergänzend und aus aktuellem Anlass, ist es dem Bildungsreferenten ein Anliegen, auch noch einen Schritt weiterzudenken. „Gerade als Bildungsreferent kommt mir immer öfter zu Ohren, dass aufgrund kultureller Gegebenheiten, Lehrerinnen schlecht behandelt werden, ihnen die Hand verweigert oder sie nicht ernst genommen werden. So ein Verhalten darf nicht länger akzeptiert werden. Hier geht nicht um Brauchtum oder Religion – sondern um eine Geringschätzung unserer Werte und vor allem unserer Frauen.“ Weiter betont Fellner: „Wir müssen das klar benennen: Wer in unser Bildungssystem kommt, muss seine Kinder auf ein Leben in einer offenen, gleichberechtigten Gesellschaft vorbereiten. Wer das nicht will – und seine Kinder so erzieht, dass sie weiblichen Autoritäten bewusst den Respekt verweigern – muss mit Konsequenzen rechnen. Denn wer Frauen nicht respektiert, verletzt unsere Grundwerte – und darf in unseren Schulen keinen Freipass bekommen, soviel ist klar.“ Verwaltungsstrafen empfindet der Bildungsreferent als mögliches Mittel der Wahl: „Ja, in diesem Bereich kann ich mir durchaus empfindliche Strafen vorstellen, die ein Zeichen setzen – für unsere Werte, die wir hier gemeinsam leben und für die wir einstehen.“

Ohne Mitarbeit keine Familienbeihilfe?

Zusammenfassend plädiere Fellner für einen sinnvollen Umgang mit Sanktionen und einer „Verwaltungsstrafe als Ultima Ratio“. Auch eine Koppelung der verpflichtenden Elternmitarbeit an die Familienbeihilfe könne er sich gut vorstellen. Fellner: „Wenn etwa jegliche Zusammenarbeit seitens der Eltern blockiert wird und trotz mehrmaliger Aufforderungen kein Elterngespräch zustande kommt, muss eine Handhabe her, das zu regeln. Und das geht leider oft nur mit Strafen. Denn das Ziel muss klar und eindeutig definiert, ein gemeinsames Miteinander, ein gemeinsames Funktionieren, ein gemeinsames Bildungs-, Betreuungs- und Schulsystem sein. Eltern sind nicht damit nur eingeladen, sondern aufgefordert, aktiv am Bildungsleben ihres Kindes teilzunehmen.“