Familienbonus Plus: Bis zu 2.000 Euro pro Kind
Eine der am kräftigsten wirkenden Maßnahmen ist der Familienbonus Plus, der Familien mit Kindern finanziell unterstützt. Eltern können monatlich 166,68 Euro pro Kind bis zum 18. Geburtstag steuerlich absetzen. Nach dem 18. Geburtstag beträgt der Bonus immer noch 54,18 Euro pro Monat. Die jährliche Steuerlast von Eltern wird damit um bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr unmittelbar reduziert. Für Alleinerzieher gibt es zusätzlich Absetzbeträge, die je nach Anzahl der Kinder gestaffelt sind. Bei einem Kind beträgt dieser 520 Euro, 704 Euro bei zwei und 936 Euro bei drei Kindern, für jedes weitere Kind kommen 232 Euro im Jahr dazu.
Unterhaltsabsetzbetrag
Eltern, die den gesetzlichen Unterhalt für nicht haushaltszugehörige Kinder zahlen, haben Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag. Dieser beträgt monatlich 31 Euro für das erste Kind, 47 Euro für das zweite Kind und jeweils 62 Euro für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind. Der Kinderabsetzbetrag von 61,80 Euro pro Monat und Kind wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Für Personen mit geringem Einkommen steht unter bestimmten Voraussetzungen der Kindermehrbetrag von bis zu 550 Euro pro Jahr zur Verfügung. Familien mit mindestens drei Kindern und einem Familieneinkommen von weniger als 55.000 Euro erhalten außerdem einen Mehrkindzuschlag in Höhe von 21,20 Euro pro Monat.
Arbeitgeber können steuerfreie Leistungen anbieten
Auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, steuerfreie Leistungen anzubieten. Dazu zählen beispielsweise die kostenlose oder verbilligte Nutzung von Kindergärten und Zuschüsse für die Betreuung von Kindern von bis zu 1.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr. Eltern können auch Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Umkreis von 80 Kilometern besteht.
150-Euro-Gutschein bis 15. September beantragen
Zusätzlich zur Familienbeihilfe wurde im August noch das Schulstartgeld in Höhe von etwa 106 Euro für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren ausbezahlt. Schüler in Mindestsicherungs- oder Sozialhilfehaushalten bzw. deren Eltern haben außerdem die Möglichkeit, noch bis 15. September einen 150-Euro-Gutschein für den Schulstart zu beantragen, mit dem Schulartikel und dergleichen gekauft werden können. Nach diesem Datum kann der Gutschein nicht mehr abgeholt werden. Weitere Infos dazu findet ihr hier.