Sonderunterstützung von 250 Euro für Pendler:innen aus der Innerkrems

Krems in Kärnten -

Eine Sonderunterstützung von 250 Euro, im Rahmen des Fahrtkostenzuschusses, erhalten Pendler:innen, die aufgrund der Unwetter in der Gemeinde Krems in Kärnten seit mehreren Tagen rund 70 Kilometer längere Wegstrecken zur Arbeit auf sich nehmen müssen.

AK-Präsident Günther Goach   

Ausgezahlt wird die von Land und AK ins Leben gerufene Unterstützung im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) des Landes. LHStv.in Schaunig und AK-Präsident Goach betonen: „Wir möchten die einheimischen Pendlerinnen und Pendler, die derzeit große Umwege und damit hohe Mehrkosten auf sich nehmen müssen, rasch und unkompliziert entlasten!“

Umweg über den Lungau

Angesichts der schweren Unwetter in der Innerkrems und der damit einhergehenden Sperre der L19 Innerkremser Landesstraße, müssen betroffene Arbeitnehmer:innen pro Richtung rund 35 Kilometer zusätzliche Wegstrecke über den Lungau – und damit oft auch die Autobahnmaut – auf sich nehmen, um in die Arbeit zu gelangen.

LHStv.in Gaby Schaunig          © LPD/Helge Bauer

LHStv.in Gaby Schaunig:

„Die Situation ist für die Betroffenen extrem belastend, Existenzen stehen auf dem Spiel und das gesamte Schadensausmaß ist noch gar nicht abschätzbar. Durch die Unwetterkatastrophe entstehen für Berufspendler:innen außerdem weitere Anfahrtswege und damit auch zusätzliche Kosten. Die Sonderunterstützung soll diese Mehrkosten abfedern und wird durch die Arbeiterkammer auf bewährte Weise rasch und unkompliziert abgewickelt werden.“

„Alle betroffenen Pendlerinnen und Pendler können bei der Arbeiterkammer Kärnten einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Arbeitnehmerförderung des Landes stellen und die Sonderunterstützung von 250 Euro beantragen“, ruft Goach Betroffene dazu auf, sich an die AK zu wenden. „Seit den schweren Unwettern müssen in der Gemeinde Krems i. K. viele Beschäftige einen immensen Umweg in die Arbeit auf sich nehmen. Mehrkosten, die dadurch beim Pendeln mit dem privaten Pkw oder auch aufgrund der Nutzung des öffentlichen Verkehrs entstehen, wollen wir mit dieser Sonderunterstützung abfedern. Jetzt ist es wichtig, dass die finanzielle Hilfe rasch bei den Betroffenen ankommt!“

Infos und Antrag

Bei Fragen ist die AK telefonisch unter 050 477-4003 erreichbar. Außerdem wird es einen Informationstermin mit AK-Expert:innen vor Ort geben. Auch Betriebe werden von der AK informiert. Der Antrag ist online auf arbeitnehmerfoerderung.at zu finden und liegt bei der Gemeinde Krems i. K. und in den Betrieben vor Ort auf.