Lockerungen treten in Kraft

Überblick: Diese Corona-Regeln gelten ab 1. Juni

Kärnten -

Ab 1. Juni treten bei den Corona-Maßnahmen wieder einige Änderungen in Kraft. Unter anderem fällt die Maskenpflicht in Supermärkten und Öffis. In Schulen gibt es keine PCR-Tests mehr. Einen Überblick findest du hier.

Symbolbild Pixabay

Letzte Woche verkündeten Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) weitere Lockerungen in Bezug auf die Corona-Regeln. Ab 1. Juni treten dabei wieder einige Änderungen in Kraft.

Corona-Regeln ab 1. Juni

  • Die FFP2-Maskenpflicht fällt in Öffis und Supermärkten 
  • Im Gesundheitsbereich gilt die Maskenpflicht weiterhin   
  • An Schulen finden keine PCR-Tests mehr statt 
  • Die Impfpflicht wird weiterhin ausgesetzt 
 

Maskenpflicht könnte im Herbst wiederkommen

Aufatmen! Heißt es ab 1. Juni wieder in vielen Bereichen. Dann fällt die Maskenpflicht nämlich auch in Öffis und Supermärkten. Nur noch im Gesundheitsbereich bleibt sie aufrecht. “Wir werden die Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel und in die Öffentlichen Verkehrsmitteln pausieren. Ich betone: pausieren”, so Rauch in einer Pressekonferenz. Eine dauerhafte Abschaffung der Maskenpflicht sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, sie könne – je nach Coronalage – im Herbst wiederkommen.

Übrigens: Wien geht bei der Maskenpflicht wieder einen strengeren Weg. “Wir bleiben auf der konsequenten und sicheren Seite. Das Tragen der FFP2-Maske bleibt in Stadt Wien in öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken, Ordinationen und Spitälern aufrecht”, so Bürgermeister Michael Ludwig.