Ein Kärntner Ehepaar erfuhr, während ihres Urlaubsaufenthaltes in Spanien am 15. März, aus den Medien, dass Reisende aufgrund des rasanten Anstiegs an Corona erkrankten Personen die Heimreise antreten sollten. Auf Nachfrage beim Reiseveranstalter informierte am Tag darauf das Österreichische Außenministerium die Betroffenen, dass das Ehepaar bereits für einen Rückflug durch den Reiseveranstalter registriert sei. Zwei Tage vor Urlaubsende musste das Paar vorzeitig seinen Urlaub abbrechen und das Hotel Hals über Kopf in Richtung Flughafen verlassen. Wegen der übereilten Abreise und der außergewöhnlichen Stresssituation bezahlte das Ehepaar das vom Hotel bestellte Taxi zum Flughafen, obwohl der Transport zum Flughafen bei ihrer Pauschalreise inkludiert war.
Irritierende Kosten
Nach der Landung in Wien bekamen die Reisenden noch eine Rechnung in Höhe von 600 Euro (Repatriierungskosten) für die Rückholaktion. Die Kärntner waren irritiert von den Kosten, beglichen diese aber schlussendlich. Das Paar versuchte erfolglos, die zusätzlichen Kosten des Transports zum Flughafen, des Rückfluges sowie das Geld für zwei Tage des entgangenen Urlaubs vom Reisedienstleister zurückzubekommen.
Intervention seitens der AK
Daraufhin wandten sie sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Nach mehrmaliger Intervention seitens der AK landete der Fall vor Gericht – mit Erfolg. „Der Rückforderungsanspruch des Ehepaares war begründet, da am Urlaubsort unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände, in diesem Falle laut WHO eine weltweite Infektionskrankheit, auftraten“, erklärte Herwig Höfferer, AK-Konsumentenschutzexperte. Die Kosten in der Höhe von rund 1.120 Euro (inkl. Zinsen) wurden ersetzt.
- Bei Fragen zum Konsumentenschutz: 050 477 – 2000