Die verschärften Regelungen, die in Italien insgesamt ab 6. Dezember bis vorläufig 15. Jänner gelten sollen, besagen, dass man selbst für den öffentlichen Verkehr und Hotels einen 3G-Nachweis vorweisen muss. Zusätzlich ist dadurch die Teilnahme an sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten und der Zutritt zu Restaurants und Bars stark beschränkt.
Nur noch Geimpfte und Genesen dürfen mit dem so genannten “Super Green Pass” (2G-Regelung) diese Einrichtungen nutzen. Verkürzt wird auch die Gültigkeit des Grünen Passes für geimpfte Personen. Statt zwölf läuft er in Italien bereits nach neun Monaten ab.