Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Erstzuerkennung und Auszahlung der Familienbeihilfe. Das Geld der Familienbeihilfe erreichte jedoch in den vergangenen drei Monaten nicht das Konto vieler Eltern. „Das wird insbesondere für Mütter zum Problem, da die Zuerkennung der Familienbeihilfe die Grundlage für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes und zugleich für den Krankenversicherungsschutz der Mutter ist“, erklärte Lena Muttonen, AK-Rechtsexpertin in der AK-Bezirksstelle in Villach.
„Der momentane Bearbeitungszeitraum für die Zuerkennung ist nicht mehr tragbar“, so Muttonen. In einem aktuellen Fall hat eine Mutter seit der Geburt ihres Kindes am 3. März 2021 noch keine Familienbeihilfe bekommen und damit, seit dem Ende des Wochengeld-Bezuges auch keinen Krankenversicherungsschutz. „Eine Mutter bekam – neben dem fehlenden Einkommen (Kinderbetreuungsgeld) – auch keine Medikamente wegen des fehlenden Versicherungsschutzes“, sagte Muttonen. Teilweise mussten Eltern drei bis vier Monate auf die Auszahlung der Familienbeihilfe warten.
Goach fordert mehr Personal zur Bearbeitung der Anträge
Laut Aussage des Finanzministeriums wurde im Februar 2021 auch an jene, die während der Krise keinen Nachweis für die Familienbeihilfe erbringen konnten, ein Anspruchsüberprüfungsschreiben übermittelt und diese müssten jetzt abgearbeitet werden – daher die Verspätung. Seit 30. April sind noch rund 113.000 offene Anträge auf Familienbeihilfe zu bearbeiten.
Die Bearbeitung und Erledigung eines solchen sogenannten Anspruchsüberprüfungsschreibens dauert 38 Tage. „Bereits seit Jänner beim Steuerthema Arbeitnehmerveranlagung wurde die Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt Österreich erschwert und jetzt stehen Mütter ohne Geld da – was kommt als nächstes?“, äußerte sich Kärntens AK-Präsident Günther Goach verärgert und fordert mehr Personal zur Bearbeitung der Anträge.