Vogelgrippe: Verordnung samt Präventionsmaßnahmen in Kraft!

Österreich/ Kärnten -

Aufgrund eines starken Anstiegs von Vogelgrippefällen in Europa, insbesondere in Deutschland und Italien, und mehreren Vogelgrippe-Fällen bei Wildvögeln in Österreich, hat das Gesundheitsministerium für das gesamte Bundesgebiet Präventionsmaßnahmen verordnet und alle Bundesländer als Gebiete mit „erhöhtem Risiko“ eingestuft. Die entsprechende Verordnung wurde dem Land Kärnten am Montag übermittelt und ist seither in Kraft. Sie gilt für alle Geflügelhaltungen in Kärnten, unabhängig von der Anzahl der Tiere bzw. der Größe des Betriebs.

Ganz Österreich als Gebiet mit „erhöhtem Risiko“ eingestuft - Verschärfte Pflichten für Geflügelhalter, um Geflügelbestände zu schützen.

Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter im Überblick

Zum Schutz der Geflügelbestände sind daher im gesamten Landesgebiet folgende vorbeugende Regelungen von Geflügelhaltern zu beachten:

  • Enten und Gänsen sind von anderen Vögeln strikt getrennt zu halten.
  • Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (z.B. durch Netze oder Dächer)
  • Die Fütterung und Tränkung der Tiere hat im Stall oder unter einem Unterstand zu erfolgen.
  • Eine Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme sowie der Legeleistung und bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren.

Keine Stallpflicht, aber präventive Schutzmaßnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Verordnung noch keine Stallpflicht verbunden ist. Eine solche ist erst bei Einstufung als Gebiet mit „stark erhöhtem Risiko“ vorgesehen. Die Vogelgrippe ist jedoch eine akute, hoch ansteckende und fieberhaft verlaufende Viruserkrankung. Freilebende Vogelarten wie Enten, Tauben und andere Wildvögel erkranken daran und sind für die Verbreitung des Erregers bedeutsam. Da die Übertragung von Wildvögeln auf Nutzgeflügel bzw. Haustiere über Speichel, Tränenflüssigkeit und Kot erfolgen kann, ist es Ziel der präventiven Maßnahmen, die Tiere vor einem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Zur Überwachung der Situation sind alle tot aufgefunden Wildvögel der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Kadaver sollen nicht berührt werden.