Vorgeschriebener Zehn- Kilometer- Radius bestätigt
Sachverständige haben in der Zwischenzeit eine Begutachtung und die notwendige Beprobung durchgeführt. Auch die Einhaltung der Risikowolfsverordnung, insbesondere des vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung, wurde überprüft und kann nunmehr bestätigt werden. Die Entnahmemöglichkeit in den betroffenen Jagdgebieten ist somit erloschen.