Eine Lösung muss gefunden werden
Hauptziel war es, „einen Schritt zur Versachlichung in der Diskussion zu machen, auch einen Schritt aufeinander zuzugehen, aber vor allem rechtliche Rahmenbedingungen außer Streit zu stellen“, fasste Gruber zusammen. Energiereferent Schuschnig appellierte „dass man eine Lösung finden muss, die rechtlich hält und die wir im Rahmen der Rechtsordnung auch umsetzen dürfen.“ Es gehe dabei, so Schuschnig, aber nicht nur um eine rechtliche, sondern auch um eine energie- und standortpolitische Diskussion.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Nach Eingangsstatements aller anwesenden Vertreter wurden die derzeit am häufigsten und stärksten öffentlich debattieren Fragestellungen von Koordinator Albert Kreiner vorgebracht. Vom Verfassungsdienst klar herausgearbeitet wurde demnach, dass ein Totalverbot von Windkraftanlagen in Kärnten gesetzlich nicht umsetzbar ist. Hervorgehoben wurde auch die unionsrechtliche Verpflichtung Kärntens, Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energieanlagen, jedenfalls für die Windkraft, auszuweisen bzw. zu zonieren – wobei laut Verfassungsdienst dabei restriktiv vorgegangen werden kann. Zusätzlich wurde seitens der UVP-Behörde klargestellt, dass in bereits laufende Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen nicht eingegriffen werden kann und neu eingereichte Projekte von der Behörde ohne Verzögerung geprüft werden müssen.
Fortsetzung der Gespräche sehr wahrscheinlich
Für Gruber und Schuschnig ist nach dem heutigen Termin klar, dass es weitere Gespräche geben muss, um an einem Kompromiss zu arbeiten. „Wir haben heute aber die rechtliche Basis abgesteckt, auf der eine Lösung aufgebaut werden kann. Einige politische Forderungen sind offensichtlich nicht umsetzbar, in anderen Bereichen wurden dagegen Möglichkeiten aufgezeigt. Darauf müssen wir jetzt aufbauen. Ich werde mich mit aller Kraft für einen Kompromiss einsetzen“, so Gruber.