Abschuss nach Verordnung
Der Abschuss erfolgte gemäß Kärntner Risikowolfsverordnung innerhalb eines 200-Meter-Radius zu bewohnten Gebäuden sowie innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung. Die Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet wurden noch am Wochenende vom Land Kärnten darüber informiert, dass die Entnahmefreigabe erloschen ist.








































