Beispiel aus der Beratung
Ein konkretes Beispiel zeigt die Problematik: Frau K. hat eine Er- und Ablebensversicherung abgeschlossen, deren Prämie sich aufgrund der Indexanpassung von 50 Euro auf 266 Euro pro Monat erhöht hat. Da sie über die Indexanpassung nicht informiert wurde und die Prämie aufgrund der aktuellen Teuerungen für sie finanziell belastend ist, erwägt sie, den Vertrag abzulehnen. Christian Prantner von der AK empfiehlt, die Indexanpassung auszusetzen, da der Vertrag ohnehin bis 2029 läuft und eine weitere Erhöhung unwirtschaftlich wäre.
Die wichtigsten Tipps der Versicherer
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Finanzielle Situation realistisch einschätzen: Ist die Finanzkrise vorübergehend oder langfristig? Bei kurzfristigen Engpässen kann eine Lösung gefunden werden.
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Vertrag prüfen: Einige Versicherungen übernehmen die Prämienzahlung im Falle von Arbeitsunfähigkeit. Wenn der Vertrag verpfändet ist, sollte auch die Bank kontaktiert werden.
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Schnelles Handeln: Der Kontakt zur Versicherung oder Berater:in hilft, Mahnspesen und rechtliche Schritte zu vermeiden.
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Prämienzahlung ändern: Eine Umstellung auf monatliche oder vierteljährliche Zahlungen kann die finanzielle Belastung reduzieren, jedoch entstehen möglicherweise Zusatzkosten.
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Nicht vorschnell kündigen: Eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung kann zu hohen Verlusten führen, da der Rückkaufswert oft niedriger ist als die eingezahlten Prämien.
Lösungsmöglichkeiten der Versicherer
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Prämienreduktion: Der Versicherungsschutz wird reduziert, und die Versicherungssumme angepasst.
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Prämienpause oder Stundung: Der Vertrag ruht für maximal 24 Monate, der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Nach der Pause müssen die Prämien nachbezahlt werden.
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Prämienfreistellung: Der Versicherungsschutz wird reduziert, der Vertrag kann jedoch später zu neuen Konditionen reaktiviert werden.
Empfehlungen der AK
Die AK rät, sich vor einer Entscheidung gut zu informieren: Klären Sie alle Details zu den Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, den möglichen Kosten für Änderungen und ob eine spätere Rückkehr zu den alten Konditionen möglich ist. Änderungen sollten immer schriftlich vereinbart werden.
Weitere Tipps und FAQs finden Sie unter: https://w.ak.at/s/p29jg